Kommission erörtert humanitäre Lage im Nahen Osten
Von: mm/f24.ch
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) befasste sich an ihrer Sitzung im Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik hauptsächlich mit der humanitären Lage in den Besetzten Gebieten. Sie hat in diesem Zusammenhang die Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Mirjana Spoljaric Egger, und den Generalkommissar des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten, Philippe Lazzarini, angehört.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich zunächst mit der Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), Mirjana Spoljaric Egger, unterhalten. Diese präsentierte der Kommission die neue Strategie und die Reformen des IKRK und anschliessend dessen Engagement und Schwierigkeiten im Gazastreifen. Sie bezeichnete die Situation als extrem komplex, da die gesamte Bevölkerung von humanitärer Hilfe abhängig ist, und schilderte die Schwierigkeiten der humanitären Helferinnen und Helfer, sich vor Ort zu bewegen.
Zur Sprache kamen auch die israelischen Geiseln, zu denen das IKRK derzeit keinen Zugang hat. Voraussetzung für deren Freilassung ist ein Waffenstillstand, weshalb die IKRK-Präsidentin die Notwendigkeit betonte, den Dialog zwischen den Parteien aufrechtzuerhalten.
Die APK-N hat zur Kenntnis genommen, dass die Tätigkeiten des IKRK unerlässlich sind und von keiner anderen Organisation übernommen werden können. Sie begrüsst das wichtige Engagement der Organisation in dieser akuten Krise.
Die angespannte Lage im Nahen Osten stand auch im Mittelpunkt des Austauschs mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis.
Die Kommission hat sich nach den Massnahmen des UNO-Sicherheitsrates und den parallel dazu verlaufenden diplomatischen Bemühungen erkundigt. Gegenstand des Austauschs waren zudem zwei der grössten Herausforderungen zum jetzigen Zeitpunkt: der Zugang zur Gesundheitsversorgung und zur Nothilfe sowie die Wahrung der öffentlichen Ordnung. Im Weiteren kam die Rede auf die Verletzungen des humanitären Völkerrechts, die nicht ungestraft bleiben dürfen.
Darüber hinaus hat die APK-N den Generalkommissar des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), Philippe Lazzarini, angehört. Dieser erläuterte der Kommission zunächst, welche Ereignisse zu den Terroranschlägen vom 7. Oktober 2023, die er scharf verurteilt, geführt hatten.
Danach schilderte er die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen und wies dabei namentlich darauf hin, dass eine Hungersnot droht und es der Zivilbevölkerung unmöglich ist, sich vor den Kämpfen in Sicherheit zu bringen. Er hielt in diesem Zusammenhang fest, dass die Auflösung der UNRWA katastrophale Folgen für die Zivilbevölkerung hätte und derzeit keine andere humanitäre Organisation die Aufgaben des Hilfswerks, insbesondere im Bildungs- und im Gesundheitsbereich, übernehmen kann.
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war der Vorwurf Israels, dass UNRWA-Mitarbeitende an den Terroranschlägen vom 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen sein könnten.
Die APK-N wird diese Themen an ihrer nächsten Sitzung vertiefen und dabei auch weitere interessierte Kreise anhören. Über die Finanzierung der humanitären Hilfe für den Nahen Osten wird die Kommission diskutieren, wenn der Bundesrat – wie dies die eidgenössischen Räte bei der Beratung des Voranschlags 2024 beschlossen hatten – die beiden APK dazu konsultiert.
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