Zahlreiche Fälle von Geldwäscherei
Von:mm/f24.ch
Der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) wurden 2012 Vermögenswerte in der Höhe von über drei Milliarden Franken gemeldet. Mit total 1‘585 Meldungen blieb die Anzahl der Verdachtsmeldungen auf einem hohen Niveau. Die Weiterleitungsquote der Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden konnte gesenkt werden, blieb aber mit rund 86% hoch.
Anders als 2011 war das Berichtsjahr 2012 nicht von tiefgreifenden politischen Ereignissen und Veränderung wie beispielsweise dem Arabischen Frühling geprägt. Diese Ereignisse hatten im Vorjahr zu zahlreichen Verdachtsmeldungen geführt und waren hauptsächlicher Grund für den starken Anstieg der Meldungen. Gleichzeitig gab es 2012 weniger grosse Fallkomplexe mit zahlreichen zusammenhängenden Verdachtsmeldungen.
Diese beiden Faktoren beeinflussten sowohl die Anzahl Verdachtsmeldungen (-40) als auch die Weiterleitungsquote, die um fünf Prozent zurückging. Die Meldestelle erhielt aber mehr Verdachtsmeldungen zu einzelnen Sachverhalten, was insgesamt eine Zunahme von Verdachtsmomenten bedeutet.
Involvierte Vermögenswerte übersteigen drei Milliarden Franken
Die Summe der in den Verdachtsmeldungen bezifferten Vermögenswerte belief sich 2012 auf 3,15 Milliarden Franken. Dies entspricht den Werten des Vorjahres (3,28 Milliarden Franken). Dabei vereinten alleine sechs Meldungen Vermögenswerte über ein Gesamtvolumen von 1,44 Milliarden Franken.
Drei dieser sechs Meldungen standen in Zusammenhang mit einem Verdacht auf Veruntreuung von ausländischen Staatsgeldern, zwei mit mutmasslichen Urkundenfälschungs- und Betrugsdelikten. Eine weitere Meldung betraf eine angeblich kriminelle Organisation mit Sitz in Asien.
Gleich geblieben ist der Trend der letzten Jahre: Erneut stammten zwei Drittel der Meldungen von Banken (66%), gefolgt von Zahlungsverkehrsdienstleistern (23%), Treuhändern (4%) und Vermögensverwaltern (3%). Bei den gemeldeten Verdachtsfällen bleibt der Betrug unverändert die am häufigsten vermutete Vortat: Knapp ein Drittel aller Verdachtsmeldungen stand in Zusammenhang mit mutmasslichen Betrugsdelikten.
Die Zahl der Verdachtsmeldungen betreffend die Terrorismusfinanzierung ist mit 15 Meldungen gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen (+5). Darunter waren jedoch nur drei Einzelfallmeldungen. Die anderen zwölf Meldungen betrafen zwei Fallkomplexe von je sechs Meldungen. Die gemeldeten Vermögenswerte beliefen sich auf rund 7,47 Millionen Franken, was deutlich mehr war als im Vorjahr (0,15 Millionen Franken).
Für die hohe Summe verantwortlich war ein einziger Fallkomplex mit 7,45 Millionen Franken. In die übrigen Verdachtsmeldungen waren entweder gar keine Vermögenswerte oder nur einige Hundert oder Tausend Franken involviert.
Änderung des Geldwäschereigesetzes
Die MROS hat 2012 massgeblich an der Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) mitgearbeitet. Bei dieser Gesetzesänderung ging es darum, die Kompetenzen der Meldestelle zu stärken, indem ihr künftig der Austausch von Finanzinformationen mit ausländischen Partnerstellen ermöglicht wird.
Die MROS kann neu auch bei dritten Finanzintermediären Informationen einfordern, also bei Finanzintermediären, die keine Verdachtsmeldung erstattet haben. Letzteres ist jedoch nur möglich, wenn ein Zusammenhang mit Erkenntnissen aus bereits erstatteten Meldungen besteht.
Als dritte Neuerung wird der Meldestelle die Kompetenz übertragen, selbständig technische Zusammenarbeitsverträge mit jenen ausländischen Meldestellen abzuschliessen, die als Grundlage für die Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Partnerstellen eine solche Vereinbarung (Memorandum of Understanding) benötigen.
Diese Gesetzesanpassungen liegen im Interesse der Schweiz, da sie die Meldestelle vollumfänglich am Austausch aller verfügbaren Daten teilhaben lassen. Damit wird die Datenbasis der Meldestelle verbreitert, sodass ihre Analysen an Qualität und das gesamte Dispositiv der Schweiz gegen die Geldwäscherei an Effizienz und Glaubwürdigkeit gewinnen.
Weiter werden mit diesen Gesetzesänderungen die Anliegen der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) antizipiert umgesetzt, als auch Forderungen der Egmont-Gruppe berücksichtigt, welche zur Verwarnung auf Suspendierung der MROS-Mitgliedschaft geführt haben.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur GwG-Gesetzesvorlage am 27. Juni 2012 verabschiedet und der Bundesversammlung unterbreitet. Der Ständerat hat die Vorlage am 11. Dezember 2012 verabschiedet, der Nationalrat am 21. März 2013. Die Differenzbereinigung wurde am 2. Mai 2013 abgeschlossen, sodass die Endabstimmung noch in der Sommersession erfolgen kann.
Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen
Im Februar 2012 verabschiedete die GAFI ihre revidierten Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Unter der Leitung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) hat die MROS in der Interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Umsetzung dieser revidierten Empfehlungen mitgearbeitet. Ein entsprechender Gesetzesentwurf beziehungsweise der Erläuternde Bericht ist in der Vernehmlassung.
Zwei zentrale Punkte dieses Rechtsetzungsprojektes betreffen die MROS unmittelbar: die Abschaffung der im Geldwäschereigesetz festgelegten automatischen fünftägigen Vermögenssperre und das im Schweizerischen Strafgesetzbuch verankerte Melderecht. Beide Punkte waren von der GAFI anlässlich der jüngsten Evaluation der Schweiz kritisiert worden.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»