Zwangsausschaffung von abgelehnten eritreischen Asylsuchenden
Von: mm/f24.ch
Abgelehnte eritreische Asylsuchende können derzeit nicht ausgeschafft werden, da die Behörden in Eritrea zwangsweise Rückführungen ihrer Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern kategorisch ablehnen. Diese Haltung nehmen die eritreischen Behörden seit Jahren gegenüber allen europäischen Ländern ein.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) erachtet diese Situation als inakzeptabel. Damit werde das Schweizer Asylsystem diskreditiert, da bislang keine Lösung gefunden werden konnte und sich z. B. der Abschluss einer Migrationspartnerschaft oder eines Rücknahmeabkommens mit Eritrea bis dato als unmöglich erwiesen hat.
Vor diesem Hintergrund ist die Kommission der Ansicht, dass alles dafür getan werden muss, um wenigstens einen Schritt in die richtige Richtung zu machen, wenn eine endgültige Lösung des Problems derzeit nicht möglich ist. In diesem Sinne beantragt sie ihrem Rat die Annahme von vier Motionen.
Erstens beantragt die SPK-N mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion Friedli Esther (Minder) «Migrationsabkommen mit Eritrea anstreben» in der von ihr geänderten Fassung anzunehmen, die zusätzlich vorsieht, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Vertretung für Migrationsfragen in diese Region entsendet.
Zweitens beantragt sie mit 14 zu 11 Stimmen die Annahme der Motion Gössi «Rückführung von Eritreern, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat».
Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen, da sie den darin enthaltenen Vorschlag als ineffizient und äusserst kostspielig erachtet.
Drittens beantragt die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen, die Motion Caroni «Massnahmen gegen Ausländer, die gewaltsam dasjenige Regime unterstützen, vor dem sie angeblich geflohen sind» anzunehmen, die indirekt ebenfalls auf die eritreische Diaspora abzielt, da einige von deren Mitgliedern in den vergangenen Jahren durch öffentliche und gewalttätige Unterstützungsbekundungen für das aktuelle eritreische Regime für Aufsehen gesorgt haben.
Die Minderheit ist der Auffassung, dass bereits rechtliche Möglichkeiten für den Umgang mit solchen Situationen bestehen und es deshalb eher darum gehen muss, diese zu nutzen, anstatt neues Recht zu setzen.
Viertens beantragt die SPK-N mit 15 zu 8 Stimmen die Annahme einer allgemeiner gehaltenen Motion, womit sie die Praxis des Bundesrates unterstützt, dort, wo strategische Notwendigkeit besteht, neue Migrationspartnerschaften abzuschliessen.
Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion, da sie offene Türe einrenne.
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