RK-N befürwortet Rückerstattung von gestohlenem Volksvermögen
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat die Beratung des mit 15 zu 7 Stimmen angenommenen Entwurfs für ein Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte abgeschlossen. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, da dieses Gesetz ihrer Meinung nach verschiedene Grundsätze unserer Rechtsordnung vereiteln würde.
Die Kommission hat die Beratung des Entwurfs für ein Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen abgeschlossen.
Die Kommissionsmehrheit stimmt dem in der Sommersession vom Ständerat verabschiedeten Text zu und weicht nur in einem Punkt von ihm ab: Mit Stichentscheid der Präsidentin beantragt die Kommission, Artikel 4 des Entwurfs zu streichen, wonach der Bundesrat für die Rückerstattung der eingezogenen Vermögenswerte eine gütliche Einigung suchen kann; eine Minderheit will an dieser Bestimmung festhalten. Verschiedene weitere Minderheitsanträge wurden eingereicht.
Unrechtmässig erworbene Vermögenswerte politisch exponierter Personen stellen in vielerlei Hinsicht ein Problem dar. Die Schweiz reagierte ab Ende der Achtzigerjahre auf diese Situation, indem sie den Weg einer proaktiven, auf den zwei Säulen der Prävention und der Rechtshilfe beruhenden Rückerstattungspolitik wählte.
Die zunehmende Anzahl von Staaten, deren staatliche Strukturen versagen, namentlich die Fälle Mobutu und Duvalier, haben jedoch auch die Grenzen dieses Systems aufgezeigt. Der bundesrätliche Gesetzesentwurf ist die Antwort auf die Schwierigkeiten, welche die Schweizer Behörden bei der Rückerstattung von in der Schweiz blockierten Geldern haben, wenn ein internationales Rechtshilfeverfahren in Strafsachen mit solchen Staaten ergebnislos verläuft.
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