Nachrichten aus Stein: Öffnungszeiten \ Baugesuch \ Gesuch für die Nutzung von Grundwasser
Öffnungszeiten Am Freitagnachmittag, 2. September 2016, bleiben die Schalter der Abteilung Finanzen im 1. Stock des Gemeindehauses geschlossen. Am Montag, 19. September 2016, führt das Gemeindepersonal den jährlich stattfindenden Tagesausflug durch. Die Gemeindeverwaltung und das Bauamt bleiben deshalb an diesem Tag geschlossen. Wir danken für die Beachtung und bitten um Verständnis. Die Gemeindeverwaltung
Baugesuch
Baugesuchsnummer: 2016/30
Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Projektverfasser: K. Lienhard AG, Ingenieurbüro, Bolimattstrasse 5, 5033 Buchs AG
Bauvorhaben: Wasserzuleitung 1. Etappe inkl. neuem Mess- und Druckreduzierschacht
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101,Parzelle(n)-Nr. 1454, 1453, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 31. August 2016 bis 29. September 2016 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Abteilung Tiefbau
GESUCH FÜR DIE NUTZUNG VON GRUNDWASSER für den Betrieb einer Wärmepumpe
Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsbrunnen auf der Parzelle Nr. 1224, J.C. Hausstrasse in Stein (AG)
Förderleistung: 11.93 l/s (716 l/min)
Pumpenleistung: Pumpe 1: 12.77 l/s (766 l/min)
Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 31. August 2016 bis 29. September 2016 auf der Gemeindekanzlei Stein (AG) öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Aarau, 17. August 2016 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung für Umwelt
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