Nachrichten aus Stein: Sirenentest \ Ersatzwahl Steuerkommission \ Baugesuche
Sirenentest 2012 Heute Mittwochnachmittag, 1. Februar 2012, findet von 13.30 bis 15.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohnerschaft in Katastrophen- und Notlagen alarmiert wird. Ausgelöst wird das Zeichen „Allgemeiner Alarm“: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt „Alarmierung der Bevölkerung“ auf den hintersten Seiten der offiziellen Telefonbücher, ferner auf Seite 662 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Ersatzwahl für das Ersatzmitglied der Steuerkommission, 1. Wahlgang Frank Stuhr hat infolge des bevorstehenden Wegzugs aus der Gemeinde den Rücktritt als Ersatzmitglied der Steuerkommission auf den 31. März 2012 mitgeteilt. Der Gemeinderat bedankt sich bei Herrn Stuhr für seine wertvolle Mitarbeit in der Steuerkommission und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.
Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 wurde auf Sonntag, 17. Juni 2012, festgelegt. Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 58. Tag vor dem Hauptwahltag, d. h. bis spätestens Freitag, 20. April 2012, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Stein eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Wahlbüro/Gemeindekanzlei
Bauvorhaben: Bau 168 Powerhouse Projektänderung: grössere Grundfläche und ein zusätzliches Geschoss.
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle(n)-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: Erforderlich
Baugesuchsnummer: 2012/03
Bauherrschaft: Oberle Peter, Bäumliackerstrasse 15, 4332 Stein AG / Oberle-Kuprecht Ottilie, Bäumliackerstrasse 15, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Oberle Peter, Bäumliackerstrasse 15, 4332 Stein AG / Oberle-Kuprecht Ottilie, Bäumliackerstrasse 15, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Oberle-Kuprecht Peter, Bäumliackerstrasse 15, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Erstellen eines Drahtzaunes (Höhe 80 cm) an bestehende Betonmauer
Ortslage: Bäumliackerstrasse 15 Parzelle(n)-Nr. 937, GB Stein AG
Baugesuchsnummer: 2012/04
Bauherrschaft: El-Hozayel Youseph, Wasserwerkstrasse 15, 4332 Stein AG / El-Hozayel-Fricker Franziska, Wasserwerkstrasse 15, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: El-Hozayel Youseph, Wasserwerkstrasse 15, 4332 Stein AG / El-Hozayel-Fricker Franziska, Wasserwerkstrasse 15, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Wahl und Krummenacher AG, Metallkonstruktionen und Wintergärten, Lausenerstrasse 20, 4410 Liestal
Bauvorhaben: Wintergarten unbeheizt
Ortslage: Wasserwerkstrasse 15, Parzelle(n)-Nr. 1242, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 02.02.2012 bis 02.03.2012 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeindekanzlei Stein
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Gestern am frühen Morgen verursachte ein Automobilist auf der A3 einen Selbstunfall. Als Folge davon kam es dahinter zu einer Auffahrkollision. Verletzt wurde niemand. Es entstand beträchtlicher Sachschaden. Im Berufsverkehr...
Nachrichten aus Stein: Baugesuch \ Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Zukunft der Gemeinden im mittleren Fricktal \ Aufhebung von Grabreihen \ Gesamtrevision Nutzungsplanung
Warum um Gottes willen soll eine Kirchen-Kanzel statt mit Rosen, Nelken und Jasmin nicht einmal auch mit Tomaten, Gurken und was sonst noch so im Gemüsegarten wächst, geschmückt werden und warum soll die Gemahlin des Herrn...