Öffnungszeiten Die Gemeindeverwaltung und das Bauamt bleiben an den Feiertagen vom 18. April (Karfreitag) und 21. April 2014 (Ostermontag) geschlossen. Am Donnerstag, 17. April 2014, erfolgt die Schalterschliessung bereits um 16.00 Uhr. Wir danken für die Kenntnisnahme und wünschen der Bevölkerung schöne Ostertage. Die Gemeindeverwaltung
Baugesuch
Baugesuchsnummer: 2014/07
Bauherrschaft: Genuss-Garage GmbH, Zürcherstrasse 62b, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Ritter Immobilien AG, Zürcherstrasse 62, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Umnutzung Ausstellungsraum UG in Weinkeller, Reklame „Weinflasche“
Ortslage: Zürcherstrasse 62b Parzelle(n)-Nr. 1048, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 16.04.2014 bis 15.05.2014 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeindekanzlei Stein
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