Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: slowUp Hochrhein 2018 \ Leerwohnungszählung 2018 \ Baugesuch
slowUp Hochrhein 2018
Am Sonntag, 17. Juni 2018, findet der 15. slowUp am Hochrhein statt.
Der slowUp ist ein autofreier Erlebnistag für Jung und Alt auf den motor-fahrzeugfreien Hauptstrassen zwischen Laufenburg (CH und D), Murg (D), Bad Säckingen (D), Stein (CH), Münchwilen (CH), Sisseln (CH), Eiken (CH) und Kaisten (CH).
Gegenüber dem Vorjahr bleibt die Streckenführung in Stein unverändert. Die Route führt nach der Holzbrücke in die Schönaustrasse und von dort via Schaff-hauserstrasse, Münchwilerstrasse und Industriestrasse nach Münchwilen.
Aufgrund dieses grenzüberschreitenden Grossanlasses werden Teile der Rheinbrück- und der Schaffhauserstrasse sowie die ganze Schönaustrasse (inkl. Schänzliweg und Breitenloh), die Münchwilerstrasse und die Industriestrasse in Stein am 17. Juni 2018 von 9.00 bis 18.00 Uhr für den Motorfahrzeugverkehr gesperrt sein.
Die Zu- und Wegfahrt mit Motorfahrzeugen ist im Bereich der Rundstrecke in dieser Zeit nicht möglich. Als Ausweichmöglichkeit kann für das Abstellen von Autos der Saalbau-Parkplatz (inkl. Hartplatz beim Saalbau/Schulhaus) benutzt werden.
Von Samstag 19.00 Uhr bis Montag 1.00 Uhr wird keine Parkgebühr erhoben. Im Weiteren wird die Verkehrsgruppe der Feuerwehr während des Anlasses Abstellplätze zuweisen.
Während der Sperrung können die Haltestellen der Buslinie 143 (Stein – Laufenburg) nicht bedient werden.
Der Festbetrieb in Stein findet wiederum beim Sportcenter Bustelbach statt.
Ergänzende Informationen können auf der Webseite www.slowup-hochrhein.info abgerufen werden.
Der Gemeinderat dankt der betroffenen Bevölkerung und den Firmen für das Verständnis für die notwendigen Verkehrsbeschränkungen.
Gemeinderat
Leerwohnungszählung 2018
Weite Kreise der Wirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes für die gesamte Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.
Die Gemeinden haben im Auftrag des BFS die Anzahl Leerwohnungen zu erheben. Stichtag der Zählung ist der 1. Juni 2018. Die Gemeindeverwaltung ist für diese Erhebung auf die Mitarbeit von Eigentümern und Liegenschaftsverwaltungen angewiesen.
Was müssen Sie melden?
Es werden die leer stehenden, bewohnbaren Wohnungen, die zur dauernden Vermietung oder zum Verkauf angeboten werden, erfasst. Wohnungen gleichgestellt sind leer stehende, zur Vermietung oder zum Verkauf bestimmte Einfamilienhäuser.
Nicht erfasst werden Wohnungen, die auf den 1. Juni 2018 vermietet oder verkauft, aus irgendwelchen Gründen aber noch nicht bezogen sind; leer stehende Wohnungen in Abbruch- und Umbauobjekten; aus bau- und sanitätspolizeilichen Gründen gesperrte Wohnungen; Dienst- und Werkwohnungen, die nur für einen ausgewählten Personenkreis bestimmt sind; Notwohnungen und Baracken; Wohnungen, die ihrer Lage, ihres Zustandes und ihrer Ausstattung wegen unvermietbar sind; Wohnungen die weniger als drei Monate vermietet werden (Ferienhäuser, möblierte Zimmer usw.).
Die Eigentümer und Verwaltungen von Wohnungen und Liegenschaften in Stein werden ersucht, die leer stehenden Wohnungen mit Stichtag 1. Juni 2018 mit Angabe der Zimmerzahl bis 8. Juni 2018 der Gemeindeverwaltung, Tel. 062 866 40 00 oder E-Mail kanzlei@gemeinde-stein.ch, zu melden.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit!
Gemeindekanzlei
Baugesuch
- Baugesuchsnummer: 2018/22
- Bauherrschaft: Stiftung MBF , Münchwilerstrasse 61, Postfach, 4332 Stein AG
- Grundeigentümer: Stiftung MBF , Münchwilerstrasse 61, Postfach, 4332 Stein AG
- Projektverfasser: Eggenschwiler AG Architekten, Ziegeleistrasse 61, 4242 Laufen
- Bauvorhaben: Umbau / Sanierung Wohnheim Rüchlig, Rückbau Oblichtkuppeln und Umgebungsgestaltung
- Ortslage: Rüchligstrasse 49, Parzelle-Nr. 1246, GB Stein AG
- Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 04.06.2018 bis 03.07.2018 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung Stein
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