Nachrichten aus Stein: Abwassertag 2014 \ Baugesuch \ Betreibungsamt geschlossen
Einladung zum „Abwassertag 2014“ Der Abwasserverband SMES, mit den Partnergemeinden Stein, Eiken, Münchwilen und Sisseln, führt zusammen mit der Abwasserbeseitigung Bad Säckingen am 27. September 2014 erstmals einen „Abwassertag“ durch. Der Bevölkerung wird an diesem Tag die Möglichkeit geboten, die Kläranlage der Stadt Bad Säckingen und das Abwasserpumpwerk in Stein unter fachkundiger Führung zu besichtigen.
Das Programm:
09.30 Uhr: Besammlung beim Werkhof Gemeinde Stein (Münchwilerstrasse 55). Anschliessend Transfer zur ARA Bad Säckingen.
10.00 Uhr: Eröffnung durch Herrn Guhl, Bürgermeister Bad Säckingen, und Herrn Bühler, Gemeindeammann Stein
10.30 Uhr: Beginn 1. Führung in der ARA Bad Säckingen
12.00 Uhr: Transfer zum Abwasserpumpwerk SMES in Stein
12.15 Uhr: Beginn 1. Führung im Abwasserpumpwerk SMES Stein
13.00 Uhr: Transfer zum Werkhof
13.15 Uhr: Besammlung beim Werkhof Stein (2. Führung). Anschliessend Transfer zur ARA Bad Säckingen.
13.30 Uhr: Beginn 2. Führung in der ARA Bad Säckingen
15.00 Uhr: Transfer zum Abwasserpumpwerk SMES in Stein
15.15 Uhr: Beginn 2. Führung im Abwasserpumpwerk SMES Stein
16.00 Uhr: Transfer zum Werkhof
Die Verbandsgemeinden und die Stadt Bad Säckingen freuen sich, die Bevölkerung zu diesem grenzüberschreitenden Anlass einladen zu können und hoffen auf ein grosses Interesse. Bitte die Identitätskarte für den Grenzübertritt nicht vergessen.
Baugesuch
Baugesuchsnummer: 2014/42
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Stein, vertreten durch die Bauverwaltung, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstr. 9, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Verkehrsberuhigung Rheinbrückstrasse, Blumentöpfe mit Einengung der Strasse
Ortslage: Rheinbrückstrasse,Parzelle(n)-Nr. 3, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 10. September 2014 bis 09. Oktober 2014 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden
Betreibungsamt geschlossen Infolge Schulung und Umstellung auf eine neue Software bleibt das Betreibungsamt am 23., 25., 26., 29. September 2014 und 3. Oktober 2014 ganztags für den Kundenverkehr geschlossen. Betreibungsamt Stein
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