Nachrichten aus Stein: Einladung zur Informationsveranstaltung am 11. Mai 2016 \ Baubewilligung \ Baugesuche \ Publikation von Gesuchen um ordentliche Einbürgerung
Einladung zur Informationsveranstaltung am 11. Mai 2016 An der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni 2016 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die finanziellen Folgen der geplanten Reorganisation der Gemeindeverwaltung (Einführung einer Geschäftsleitung) beschliessen können. Anlässlich der Informationsveranstaltung vom
Mittwoch, 11. Mai 2016, 19.30 Uhr, Saalbau Stein
orientiert der Gemeinderat die Einwohnerinnen und Einwohner über die vorgesehenen Veränderungen und deren Folgen. Wir freuen uns, wenn Sie unserer Einladung folgen und danken für das damit verbundene Interesse an der erfolgreichen Weiterentwicklung unseres Dorfes. Der Gemeinderat
Baubewilligung Die Bauverwaltung hat die folgende Baubewilligung erteilt:
Baugesuchsnummer: 2015/46
Bauherrschaft: Häfeli Stefan, Unterfeldstrasse 13, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Erneuerung der Bike + Rail-Anlage inkl. Abbruch best. Veloabstellgebäude sowie Erstellung von 3 Bushaltekanten für Gelenkbusse (Umgestaltung Bahnhof-Vorplatz)
Ortslage: Bahnhofstrasse 1,Parzelle-Nr. 1443, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 04. Mai 2016 bis 02. Juni 2016 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Bauverwaltung
Publikation von Gesuchen um ordentliche Einbürgerung Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentlichen Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Januar 2014 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten.
Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat Stein
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