Bestehende Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsanlage auf der Parzelle Nr. 123, Schaffhauserstrasse in Stein (AG)
Nutzung bestehend: Wärmenutzung
Nutzung neu: Kühlnutzung mit 3.23 l/s (194 l/min) in den Sommermonaten
Förderleistung bestehend: 8.05 l/s (483 l/min)
Pumpenleistung: Pumpe 1: 8.33 l/s (500 l/min)
Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 01.06.2017 bis 30.06.2017 auf der Gemeindekanzlei Stein (AG) öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Aarau, 16. Mai 2017 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung für Umwelt
Baugesuche
Baugesuchsnummer: 2017/21
Bauherrschaft: Jehle Oliver, Rosenweg 6, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Jehle Oliver, Rosenweg 6, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Jehle Oliver, Rosenweg 6, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Ersatz Oel-Heizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe
Ortslage: RosenwegParzelle(n)-Nr. 983, GB Stein AG
Ortslage: ZürcherstrasseParzelle(n)-Nr. 389, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Baugesuchsnummer: 2017/20
Bauherrschaft: Baukonsortium EBHEUW, Blumenweg 1, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Birri-Borer René, Blumenweg 1, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Birri Architekten AG , Blumenweg 1, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Überbauung "EBHEUW" Wohnungen und Geschäftsräume mit Autoeinstellhalle
Ortslage: SchaffhauserstrasseParzelle(n)-Nr. 78, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 01.06.2017 bis 30.06.2017 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung Stein
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Bundespräsidentin Viola Amherd und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben eröffneten gestern Montag, 18. März 2024, die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Anwesenheit der...
Noch wenige Tage, dann heisst es erneut: Vorhang auf für den Theaterverein Stein im Steiner Saalbau. Seit August 2023 proben und üben die neun SchauspielerInnen das Theaterstück "Nicht meine Leiche" unter der Leitung von Esther...
Die Personenunterführung Adlerplatz in der Gemeinde Stein wird voraussichtlich zwischen 8. Januar und Mai 2024 instand gestellt. Während dieser Zeit benutzen die Fussgängerinnen und Fussgänger zum Queren der Zürcherstrasse den...