Publikationen der Gemeinde Sisseln
Von: Gemeinde Sisseln
Nachrichten aus Sisseln: Gemeindewahlen \ Baugesuch \ Wahl Verwaltungslehrtochter \ Herbstzeit – Pilzzeit
Ergebnis der Gemeinderats-, Gemeindeammann- und Vizeammannwahl für die Amtsperiode 2014/2017
Gestützt auf § 26 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) werden die Wahlergebnisse vom 21. September 2013 wie folgt bekannt gemacht:
Stimmberechtigte laut Stimmregister: 912; Gültige Stimmrechtsausweise: 77; Stimmbeteiligung an der Wahlversammlung: 8.44 Prozent.
1. Gemeinderat (5 Mitglieder):
Gültige Stimmen: 369; Absolutes Mehr: 37 Stimmen; Gewählt sind:
- Marcel Würsten: 67 Stimmen;
- Rainer Schaub: 66 Stimmen;
- Kurt Bächtold: 64 Stimmen;
- Urs Schmid: 60 Stimmen
- Jean-Marc Rechsteiner: 39 Stimmen.
Nicht gewählt sind bzw. weitere Stimmen haben erhalten:
- Fabian Dinkel: 17 Stimmen;
- Thomas Fischer: 8 Stimmen;
- Beat Ries: 8 Stimmen
- Erika Ries: 5 Stimmen.
Vereinzelt gültige Stimmen: 35.
2. Gemeindeammann:
Gültige Stimmen: 70; Absolutes Mehr: 36 Stimmen; Gewählt ist:
- Rainer Schaub: 56 Stimmen.
Vereinzelt gültige Stimmen: 14.
3. Vizeammann:
Gültige Stimmen: 68; Absolutes Mehr: 35 Stimmen; Gewählt ist:
Vereinzelt gültige Stimmen: 28.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, 5001 Aarau, einzureichen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR).
Wahlbüro Sisseln
Baugesuch – Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft/Grundeigentümer: Erne AG Bauunternehmung, Baslerstrasse 5, 5080 Laufenburg;
- Projektverfasser: Erne AG Bauunternehmung, Baslerstrasse 5, 5080 Laufenburg;
- Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus mit 15 Wohnungen (2-Zimmerwohnungen);
- Ortslage: Parzelle-Nr. 424, Hauptstrasse.
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 30. September 2013 bis 29. Oktober 2013 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sisseln schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Wahl Verwaltungslehrtochter
Ilaria Quartillo, wohnhaft in Laufenburg, ist als neue auszubildende Kauffrau gewählt worden. Sie wird ihre 3-jährige Lehre im August 2014 auf unserer Gemeindeverwaltung beginnen. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam freuen sich schon heute auf eine angenehme Zusammenarbeit und heissen Ilaria Quartillo bereits jetzt herzlich willkommen.
Herbstzeit – Pilzzeit
Sammler können ihre Pilze wie gewohnt von unserem Pilzfachmann René Chappuis, Rimattstrasse 11, 5084 Rheinsulz kontrollieren lassen (telefonische Anmeldung erwünscht 062 874 01 29 oder nubie@gmx.ch)
Die Gemeindekanzlei Sisseln
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»