Publikationen der Gemeinde Sisseln
Von: Gemeinde Sisseln
Nachrichten aus Sisseln: Veröffentlichung der Einwohnergemeindeversammlungsbeschlüsse \ Sprechstunde des Gemeindeammanns \ Gemeinderatsferien \ Stellenausschreibungen Verwaltung \ Baugesuche – Öffentliche Auflage \ Krankenkasse Prämienverbilligung – Online-Rechner \ Krankenkasse Prämienverbilligung – Änderungsantrag
Veröffentlichung der Einwohnergemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden und die Gemeindeordnung werden die Versammlungsbeschlüsse vom 14. Juni 2018 veröffentlicht:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. November 2017 – Genehmigung;
- Rechnungsjahr 2017: 2.1 Rechenschaftsbericht 2017 – Genehmigung, 2.2 Jahresrechnung 2017 – Genehmigung;
- Kreditabrechnung „Personendurchgang unter der Brücke der K 293 (Smiley-Kreisel)“ – Genehmigung;
- Verkauf der Industrieparzelle LIG Sisseln/1259, Industriegebiet Grossmatt, an die Recycling Energie AG, Niederwil AG (Ortsteil Nesselnbach), für CHF 2'544'750.00 – Genehmigung
Das Traktandum Nr. 5 wurde vor der Gemeindeversammlung durch den Gemeinderat von der Traktandenliste abgesetzt.
Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Gegen die dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse kann von einem Viertel der Stimmberechtigten die Urnenabstimmung innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag der Publikation, schriftlich verlangt werden (§ 31 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Ablauf der Referendumsfrist: Donnerstag, 19. Juli 2018.
Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.
Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Sprechstunde des Gemeindeammanns
Die nächste Sprechstunde mit Gemeindeammann Rainer Schaub findet am Montag, 25. Juni 2018, von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr, im Gemeindehaus, statt. Der Gemeindeammann steht für Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung.
Es ist eine Voranmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich unter 062 866 11 50 oder gemeindekanzlei@sisseln.ch.
Gemeinderatsferien
Die letzte ordentliche Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause findet am Montag, 02. Juli 2018 statt. Dringende Geschäfte werden selbstverständlich auch während den Ferien behandelt.
Der ordentliche Sitzungsturnus beginnt wieder ab Montag, 13. August 2018.
Stellenausschreibungen Verwaltung
Die Leiterin der Einwohnerdienste und Stellvertreterin des Gemeindeschreibers, Patricia Freiermuth, sieht Mutterfreuden entgegen. Deshalb suchen wir auf den 1. Oktober 2018 oder nach Vereinbarung eine kompetente Persönlichkeit als Einwohnerkontrollführer(in) und Stellvertreter(in) des Gemeindeschreibers mit einem Pensum von 80 – 100 %.
Auf Ende August 2018 wird Stephanie Reimann die Gemeindekanzlei verlassen um ein Vollzeit-Studium aufzunehmen. Diese Stelle als Sachbearbeiterin Kanzlei/Einwohnerdienste mit einem Pensum von 50 – 70 % ist ebenfalls ausgeschrieben.
Die Stellenausschreibungen finden Sie auf www.sisseln.ch
Baugesuche – Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft/Grundeigentümer: Pontoniere Sisseln, Raphael Oberle, Hinterdorfstrasse 29, 4334 Sisseln;
- Projektverfasser: Albert Merkofer, Unterdorfstrasse 17A, 4334 Sisseln; Dunstabzugshaube mit Kamin;
- Ortslage: Parzelle-Nr. 1256, Hinterdorfstrasse 29
- Bauherrschaft/Grundeigentümer: Stephan und Angelika Hasler, Unterdorfstrasse 13, 4334 Sisseln;
- Projektverfasser: Quaresima Architekten AG, Unterdorfstrasse 1, 4334 Sisseln; Einfamilienhaus mit Doppelgarage;
- Ortslage: Parzelle-Nr. 1275, Unterdorfstrasse 13
Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 25. Juni 2018 bis 24. Juli 2018 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sisseln schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Krankenkasse Prämienverbilligung – Online-Rechner
Ab sofort finden Sie auf der Website der Prämienverbilligung der SVA Aargau den neuen Online-Rechner. Mit diesem können Sie selber prüfen, ob sie potenziell Anspruch auf eine Prämienverbilligung 2019 haben.
Weitere Informationen sowie den Online-Rechner finden Sie unter www.sva-ag.ch/rechner.
Krankenkasse Prämienverbilligung – Änderungsantrag
Neu finden Sie auf https://www.sva-ag.ch/meldung auch Informationen und den Änderungsantrag zur Meldung von finanziellen und/oder persönlichen Veränderungen. Bitte beachten Sie, dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse meldepflichtig ist, wenn
a.) ein Einkommenszuwachs von mindestens 20 % oder mindestens CHF 20'000 oder
b.) ein Vermögenszuwachs von mindestens CHF 20'000 erreicht wird.
Unwahre oder unvollständige Angaben führen zu Rückforderungen von zu Unrecht bezogener Prämienverbilligung und können mit einer Busse bestraft werden.
Gemeindekanzlei Sisseln
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