Publikationen der Gemeinde Rheinfelden
Von: Gemeinde Rheinfelden
Nachrichten aus Rheinfelden: Wahlen: Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission / Wahlbüro
Wahl eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GPFK) für den Rest der Amtsperiode 2014/17; Publikation der eingereichten Wahlvorschläge
Für die Wahl eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission der Einwohnergemeinde vom 5. Juni 2016 für den Rest der Amtsperiode 2014/17 wurden folgende Kandidaten bis am 44. Tag vor dem Wahltag angemeldet:
- Herzog Thomas, geb. 11. Oktober 1973, von Rheinfelden und Möhlin, Alleeweg 6a, FDP
- Frei Dieter, geb. 26. Juni 1972, von Hölstein BL, Theodorshofweg 25, parteilos
Nachdem mehr Kandidaten angemeldet als Sitze zu vergeben sind, kommt es auf jeden Fall zu einer Urnenwahl. Der Versand des Stimmmaterials erfolgt Mitte Mai 2016.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im 1. Wahlgang grundsätzlich jede wahlfähige Person in der Stadt Rheinfelden als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann. Erreichen zu viele Kandidaten das absolute Mehr, sind jene mit den meisten Stimmen gewählt (§ 30 Gesetz über die politischen Rechte GPR).
Die eingereichten Wahlvorschläge können auf Wunsch in der Kanzlei im Rathaus während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Wahlbüro Rheinfelden
Wahl eines Mitgliedes des Wahlbüros der Einwohnergemeinde für den Rest der Amtsperiode 2014/17; Nachnomination
Für die Wahl eines Mitgliedes des Wahlbüros der Einwohnergemeinde vom 5. Juni 2016 für den Rest der Amtsperiode 2014/17 wurde einzig der folgende Kandidat / die folgende Kandidatin angemeldet:
- Lüdin Esther, geb. 28. Juni 1957, von Basel, wohnhaft Zeisigweg 13, FDP
Da für den einen zu vergebenden Sitz nur eine Person kandidiert, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit der Publikation (d.h. bis am Dienstag, 3. Mai 2016, 12.00 Uhr) einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der stadteigenen Homepage www.rheinfelden.ch geladen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, wird der / die Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Übertrifft nach Ablauf der Frist die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der zu vergebenden Sitze, kommt es am 5. Juni 2016 zu einer Urnenwahl.
Wahlbüro Rheinfelden
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