Publikationen der Gemeinde Rheinfelden
Von: Gemeinde Rheinfelden
Nachrichten aus Rheinfelden: Boulevardgastronomie \ Baupublikationen
Boulevardgastronomie bis Mitternacht geht in die Verlängerung
Der im 2016 durchgeführte Versuch, die Rheinfelder Boulevardgastronomie in den Monaten Juli und August bis Mitternacht zu erlauben, wird um ein Jahr verlängert. Um dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner unter der Woche Rechnung zu tragen, ist das Wirten auf öffentlichem Grund bis 24.00 Uhr jedoch nur noch an den Wochenend-Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag erlaubt.
Seit einem Jahr gilt in Rheinfelden ein neues Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes. Dieses regelt unter anderem auch das Wirten auf öffentlichem Grund, die sogenannte Boulevardgastronomie. Mit dem neuen Reglement ist die Boulevardgastronomie ganzjährig erlaubt, zuvor war diese auf das Sommerhalbjahr beschränkt. Abends durfte bereits früher in den Rheinfelder Gassen bis 23.00 Uhr gewirtet werden. Versuchsweise hat der Stadtrat diese Regelung im 2016 gelockert und den Gastronomen das Wirten unter freiem Himmel in den Monaten Juli und August 2016 bis 24.00 Uhr erlaubt.
Das neue Regime, wonach die Restaurantgäste während des ganzen Jahres draussen bewirtet werden dürfen, hat sich bewährt und ist auf grosse Zustimmung gestossen. Die Reaktionen auf die Versuchsphase der längeren Öffnungszeiten in den Sommermonaten waren jedoch kontrovers. Während dies von der Gastronomie und vielen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gästen begrüsst wird, gibt es auf der anderen Seite auch kritische Stimmen von einzelnen Bewohnenden der Altstadt.
Die Regionalpolizei setzte im Sommer einen Sicherheitsdienst ein, welcher explizit auch auf die Einhaltung der Öffnungszeiten zu achten hatte. Aufgrund dieser Erfahrungen gingen in den Monaten Juli und August nach 23.00 Uhr nicht wesentlich mehr Reklamationen ein als in anderen Jahren. Konflikte wegen Lärm im öffentlichen Raum traten wie in den Vorjahren hauptsächlich am Wochenende auf.
Der Stadtrat hat nun beschlossen, den Versuchsbetrieb, die Boulevardgastronomie auf öffentlichem Grund in den Monaten Juli und August bis 24.00 Uhr zu erlauben, um ein Jahr zu verlängern. Um dem erhöhten Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner unter der Woche Rechnung zu tragen, ist die Offenhaltung bis 24.00 Uhr jedoch nur noch an den Wochen-end-Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag erlaubt. Der Stadtrat kommt in diesem Sinne dem Anliegen von Anwohnerinnen und Anwohnern entgegen. Die Regionalpolizei wird der Einhaltung der Betriebszeiten und der Nachtruhe weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit schenken.
Baupublikationen
Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Auflageort: Stadtbauamt Rheinfelden
Einwendungsstelle: Gemeinderat Rheinfelden
Auflage-/Einwenderfrist: 06.01.2017 bis 06.02.2017
- Baugesuch Nr.: 2016-122
- Gesuchsteller: Carlos Hauri, Aarauerstrasse 3, 5033 Buchs
- Lage Baugrundstück: Albrechtsplatz 3
- Parzelle: 1197
- Art: Umbau und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus mit energetischer Dachsanierung und Dachgeschossausbau, Einbau von vier Giebelgauben auf dem südlichen und sechs Dachflächenfenster auf der nördlichen Dachfläche.
- Hauptmasse: Giebelgauben 4x 1.05m x 1.40m (BxH), Dachflächenfenster: 6x 0.55m x 0.70m (BxH)
- Weitere Angaben: Abbruch der Kamine, Einsetzen der Klappläden, Umbau der Laube an der Ostfassade, innere Umbauarbeiten.
Baugesuch Nr.: 2016-126- Gesuchsteller: Rosemarie Henz-Treier, Flossländeweg 35, 4310 Rheinfelden
- Lage Baugrundstück: Flossländeweg 35
- Parzelle: 507
- Art: Balkonverglasung im Obergeschoss an der Südwestfassade
- Hauptmasse: 10.20m + 1.80m x 1.466m (LxLxH).
- Material: Metall- Glaskonstruktion
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