Die am 3. November 2023 eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ist formell zustande gekommen. Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass von insgesamt 138’237 eingereichten Unterschriften 137’193 gültig sind.
Die von 114 Organistionen unterstützte Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»willMenschen, Tiere und Umwelt schützen. Denn Feuerwerksknallerei gehöre nicht zum Grundrecht der persönlichen Freiheit und geniesse keinerlei rechtlichen Schutz.
Laut den Initianten versetzen Feurwerke Kleinkinder, Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik und bescheren schlaflose Nächte. In trockenen Sommertagen würden unkontrollierte Feuerwerke Flora und Fauna gefährden. Tausende Schweizerinnen und Schweizer würden am Nationalfeiertag das feuerwerkslose Ausland vorziehen oder verbarrikadierten sich mit ihren Tieren in Kellern und Ställen, statt gemeinsam mit Nachbarn und Familie den ersten August zu feiern.
Initiativtext
Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.
Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen vom Verbot erteilen.
Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.
Die Ausführungsbestimmungen treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.
Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
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