Publikationen der Gemeinde Kaisten
Von: Gemeinde Kaisten
Nachrichten aus Kaisten: Umleitung Lümberg – Oeffentliche Auflage Beitragsplan \ Einladung zur Info-Veranstaltung Strategie Gemeindeliegenschaften \ Stille Wahl \ Aufhebung Gräber \ Gesucht: Bettdecken, Kissten, Bettwäsche für Flüchtlinge
Umleitung Lümberg – Oeffentliche Auflage Beitragsplan
Der Beitragsplan "Umleitung Lümberg" liegt gestützt auf § 35 Abs. 1 und 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) in der Zeit vom 19. Februar bis 20. März 2018 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Gemeindekanzlei Kaisten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die betroffenen Grundeigentümer sind mit separatem Schreiben auf die Publikation und die öffentliche Auflage aufmerksam gemacht worden.
Allfällige Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Kaisten einzureichen. Diese haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten, es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung an-stelle des aufliegenden Beitragsplanes verlangt wird.
Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird nicht eingetreten.
Einladung zur Info-Veranstaltung Strategie Gemeindeliegenschaften
Im November 2017 hat der Gemeinderat an seiner Jahressitzung über die Strategie und Ausrichtung betreffend Gemeindeliegenschaften beraten. Im Hinblick auf die Strategie Gemeindeliegenschaften lädt der Gemeinderat die Bevölkerung zu einer Informationsveranstaltung ein auf Montag, 5. März 2018, 19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle Kaisten.
Es ist dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, die Bevölkerung anlässlich der Informationsveranstaltung über die Grundsätze der Strategie bezüglich der Nutzung der Liegenschaften der Gemeinde zu orientieren.
Stille Wahl
Nach Ablauf der Nachmeldefrist ist gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nachstehende Person in stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode 2018/21 als gewählt erklärt worden:
Ersatzmitglied Wahlbüro
- Luisa Häseli, 1999, Lümberg 1, Kaisten, parteilos, neu
Wahlbeschwerden (§§ 55 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volks-wirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Wahlbüro
Aufhebung Gräber
Die gesetzlich vorgeschriebene Grabesruhe einiger Gräber auf dem Friedhof Kaisten ist abgelaufen. Diese Gräber werden im kommenden Mai aufgehoben. Die Abräumung durch die Unterhaltsbetriebe erfolgt ab Mittwoch, 2. Mai 2018. Die Arbeiten werden der Witterung entsprechend ausgeführt.
Angehörige, welche Grabmäler und Pflanzen beziehen wollen, können diese bis zum 27. April 2018 selbst wegnehmen. Über die bis zu diesem Zeitpunkt nicht entfernten Gegenstände verfügt die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der Angehörigen entsteht.
Für allfällige Fragen steht der Leiter Unterhaltsbetriebe Andreas Gertiser unter Tel. 079 282 17 30 gerne zur Verfügung.
Gesucht: Bettdecken, Kissten, Bettwäsche für Flüchtlinge
Die Gemeinde Kaisten benötigt für die Flüchtlinge saubere Bettdecken (1.60 m x 2.10 m), Kissen und Bettwäsche für Decken und Kissen. Personen welche solches spenden möchten, können sich beim Asylbewerberbetreuer, Daniel Gertiser, direkt unter Tel. 062 874 28 31 melden.
Gemeinde Kaisten, Gemeindekanzlei
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