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Von:Gemeinde Kaisten
Nachrichten aus Kaisten: Hundehalter nehmt Rücksicht auf die Rehkitze \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern \ Waldarbeitstag
Hundehalter nehmt Rücksicht auf die Rehkitze
Die Setzzeit der Rehe ist in vollem Gang. Gemäss § 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau (AJSV) gilt für Hunde im Wald vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.
Generell ist es verboten, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen. Die mit der Aufsicht über einen Hund betraute Person hat mit allen möglichen Mitteln einzugreifen, wenn dieser einen Menschen oder ein Tier angreift (§ 6 Verordnung zum Hundegesetz).
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Sträucher und Bäume, welche Hydranten, Strassenbeleuchtungen und Signaltafeln behindern oder auf öffentliche Strassen und Wege hinausragen, sind im Interesse der Sicherheit unbedingt zurück zu schneiden. Das gilt insbesondere für Anlagen, die im Bereich von Einmündungen eine Sichtbehinderung darstellen.
Waldarbeitstag
Die Anmeldefrist für den Waldarbeitstag läuft am Freitag, 17. Mai 2013 ab. Das Forstteam und der Gemeinderat würden sich auf Ihre Teilnahme freuen.
Gemeinde Kaisten
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