10-jährige Festhypothek zu 2,6 % Zins
Von: Maximilian Reimann
Ein Leser, der kurz vor der Pensionierung steht, frägt mich an, wie er die noch heuer fällige Hypothek von 320‘000 Franken ersetzen soll. Gefallen täte ihm ein 10-jähriges Fix-Angebot zu 2,6 % Zins.
Meine vorranginge Antwort ist diese: Lassen Sie sich Zeit, prüfen Sie die reichhaltige Angebotspalette und stellen Sie Vergleichsrechnungen an. Dabei ist auch die Steuersituation gebührend einzubeziehen. Eine Standardlösung gibt es nicht. Der Hypothekenvergleich, der nicht nur Banken, sondern auch Versicherungen sowie die PostFinance umfassen sollte, ist zwar zeitaufwendig. Aber er dürfte sich lohnen!
Mit steigenden Zinsen rechnen!
Die grosse Unbekannte im aktuellen Hypothekargeschäft ist die Zinsentwicklung. Niemand weiss, wo wir in dieser Hinsicht in 2, 5 oder gar 10 Jahren stehen. Sicher ist meines Erachtens nur, dass es nicht mehr weiter nach unten gehen kann. Die seit ein paar Jahren von den nationalen und internationalen Zentralbanken betriebene Tiefzinspolitik hat die Talsohle längstens erreicht. Die Zinstendenz neigt wieder nach oben. Offen sind nur Zeitraum und Anstiegstempo.
Eine variable LIBOR-Hypothek von derzeit 1,25 % kann noch einige Zeit auf diesem Niveau verharren, aber auch rasch auf 1,5 – 2 % ansteigen. Eine dreijährige Festhypothek von aktuell 1,5 % oder eine achtjährige von derzeit 2,3 % bleiben hingegen während der gesamten Laufzeit auf diesem Niveau.
Deshalb würde ein Splitting der Hypothek mit gestaffelten Laufzeiten grundsätzlich Sinn machen. Im vorliegenden Fall könnte ich mir eine hälftige Aufteilung auf 3 Jahre zu 1,5 % und auf 10 Jahre zu 2,6 % vorstellen. Diese Zinssätze fallen natürlich je nach Hypothekargläubiger, Bonität des Schuldners und zu finanzierende Immobilie unterschiedlich an. Der Markt spielt.
BVG-Kapitalbezug zur Amortisation?
Nebst den Steuern sind aber auch noch weitere Einkommens- und Vermögensfaktoren in die Vergleichsrechnung einzubeziehen. Je mehr man sich dem Pensionsalter nähert, und das ist hier der Fall, drängt sich die Frage auf, ob man BVG-Kapital zur Ablösung der Hypothek verwenden soll.
Auch hier gibt es keine Standardantwort. Einem mittelständischen Hypothekarschuldner empfehle ich aber den Rentenbezug einerseits sowie möglichst lange Festhypotheken andererseits. Dann weiss er, zumindest auf die überblickbaren nächsten Jahre hinaus, wie viel er konkret erhält und was er an Schuldzins aufzuwenden hat.
Und was tun mit Sparvermögen und Depotwerten? Da empfehle ich, die kaum mehr verzinsten Spargelder zur Amortisation zu verwenden. Obligationen würde ich nur mehr erwerben, wenn deren Verzinsung über dem Hypothekarzins liegt. Solide Aktien mit hoher Rendite wie Nestlé (vgl. Folgeartikel), Swisscom oder Novartis würde ich jedoch weiter halten
Nestlé und die Finanzanalysten
Letzte Woche hat der weltgrösste Nahrungsmittelkonzern Nestlé, mit 330‘000 Mitarbeitern und Sitz in Vevey, die Geschäftszahlen zum 1. Semester 2013 veröffentlicht. Sie waren aus meiner Sicht als Kleinaktionär sehr gur, für das Gros der professionellen Finanzanalysten jedoch eher enttäuschend.
Starke Aktie mit solider Rendite
Nestlé steigerte den Umsatz um 5,3 %, den Reingewinn um 3,7 % und das organische Wachstum, also bereinigt um Zu- und Verkäufe von Unternehmen, um 4,1 %. Für diverse Finanzanalysten lagen diese Zahlen hinter den Erwartungen, was sich dann auch kurz negativ auf den Aktienkurs auswirkte. Er verlor gleichentags über 2 % und ging mit Fr. 63.00 aus dem Handel.
Dennoch, für langfristig orientierte Anleger ist die Nestlé-Aktie eine Erfolgsgeschichte. Vor zehn Jahren lag der Kurs noch unter dreissig Franken, letzten Frühling hatte er die siebzigerer Marke getestet, nun liegt er um die 64 Franken. Zudem erhöhte Nestlé regelmässig die Dividende. Die letzte lag bei Fr. 2.05, was eine Rendite von deutlich über 3 % ergibt. Mit Nestlé-Aktien sind Anleger somit überdurchschnittlich gut gefahren. Dabei sei der Hinweis nicht unterlassen: Auch Nestlé-Aktien sind Risikopapiere, die im Kurs steigen und fallen und nicht bloss eine Richtung kennen.
Zur Interessenlage der Finanzanalysten
Es ist gut, dass wir Finanzanalysten haben. Sie sind für grosse und mittelgrosse Banken und andere Finanzinstitute tätig, arbeiten aber auch freiberuflich, für Wirtschaftsmedien oder für sogenannte Börsenbriefe. Ihre Meinung soll man zur Kenntnis, aber nicht als „bare Münze“ nehmen.
Zwar unterliegen ihre Analysen zu Aktien, Fonds oder anderen Börsenwerten einem Verhaltens- und Sorgfaltskodex, der je nach Land mehr oder weniger gesetzlich reguliert ist. Aber trotzdem kann es zu Interessenkonflikten kommen, wie etwa zu den Bereichen Anlageberatung oder Investment Banking im eigenen Haus, vor allem aber wenn sie auf eigene oder fremde Rechnung selber börsentätig sind. Finanzanalysten sind schliesslich auch nur Menschen, die etwas bewegen wollen!
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