Neue Gefahrensymbole für chemische Produkte
Von: mm/f24.ch
Ab 1. Juni dürfen neu hergestellte chemische Produkte in der Schweiz nur noch mit den neuen Gefahrensymbolen versehen werden. Bereits produzierte Produkte können noch während zwei Jahren mit der bisherigen Kennzeichnung verkauft werden. Damit passt sich die Schweiz dem internationalen System „Globally Harmonized System“ (GHS) an, das weltweit dieselben Gefahrensymbole verwendet.
Pro Jahr geschehen in Schweizer Haushalten bis zu 50‘000 Vorfälle mit chemischen Produkten. Zwar wissen gut 70% der Bevölkerung, dass die Gefahren auf chemischen Produkten gekennzeichnet sind. Knapp 30% sind aber noch immer der Meinung, dass dies durch die bereits 2005 abgeschafften Giftklassen geschehe. Lediglich ein Drittel kennt die neuen GHS-Symbole.
Dies ist das Resultat einer Bevölkerungsbefragung, die während der nationalen Informationskampagne „Genau geschaut, gut geschützt" durchgeführt wurde.
Die laufende Kampagne hat zum Ziel, die neuen Gefahrensymbole und deren Bedeutung bekannt zu machen und einfache Verhaltensregeln zum korrekten Umgang mit chemischen Produkten zu vermitteln. Mit dem Slogan „Genau geschaut, gut geschützt" wird die Bevölkerung für die wichtigste Verhaltensregel im Umgang mit chemischen Produkten sensibilisiert: Wer die Hinweise auf der Etikette liest, schützt sich selbst und andere vor Gefahren.
Gefährliche chemische Produkte werden neu mit einem international einheitlichen System gekennzeichnet, das von den Vereinten Nationen entwickelt wurde. Dieses System umfasst neun Gefahrensymbole, die auf gefährliche Eigenschaften von Chemikalien hinweisen. Die schwarzen Zeichen auf weissem Grund in rotem Rahmen lösen die bisher in Europa verwendeten orangen Symbole ab.
Das neue System soll Mensch und Umwelt besser vor den Gefahren von Chemikalien schützen und den Handel mit chemischen Produkten international vereinfachen.
Die vollständige Umstellung auf die neue Produktekennzeichnung erfolgt in der Schweiz schrittweise. Sie ist bei den Grossverteilern bereits weit fortgeschritten. Bis Ende 2017 dürfen jedoch die bereits hergestellten Produkte mit der alten Kennzeichnung noch verkauft werden. Für Pflanzenschutzmittel gelten längere Übergangsfristen.
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