Publikationen der Gemeinde Zeiningen
Von: Gemeinde Zeiningen
Nachrichten aus Zeiningen: Stille Wahl, 2. Wahlgang Gesamterneuerungswahl; Vizepräsident Gemeinderat und Mitglied Wahlbüro, Amtsdauer 2018/2021 \ Gemeindeverwaltung geschlossen \ Baugesuch \ Anzeige Änderung des Steuerfusses
Stille Wahl, 2. Wahlgang Gesamterneuerungswahl
Vizepräsident Gemeinderat und Mitglied Wahlbüro, Amtsdauer 2018/2021
Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang von einem Mitglied des Wahlbüros und für den Sitz des Vizepräsidenten des Gemeinderates sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind.
Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro folgende Kandidaten als gewählt erklärt:
Vizepräsident Gemeinderat (1 Sitz)
- - Studer Alfred, 1962, Mühlegasse 33, parteilos
Wahlbüro Ersatz (1 Sitz)
- - Guthauser Sandra, 1973, Ritzhansweg 3, parteilos
Somit sind sämtliche Behörden und Kommissionen für die neue Amtsperiode vollzählig.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau einzureichen.
Wahlbüro
Gemeindeverwaltung geschlossen
Aufgrund eines gesetzlichen Feiertages in Zeiningen, Allerheiligen, bleibt die Gemeindeverwaltung am Mittwoch, 1. November 2017, den ganzen Tag geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis und Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung
Baugesuch
- Baugesuch Nr. 12-45-1
- Bauherrschaft: Manuela Patolla, Eggbergweg 7, 4314 Zeiningen
- Grundeigentümer: Manuela Patolla, Eggbergweg 7, 4314 Zeiningen
- Projektverfasser: Manuela und Bernd Patolla, Eggbergweg 7, 4314 Zeiningen
- Lage: Parz. Nr. 2227, Eggbergweg 7
- Bauvorhaben: Abgeändertes Stützmauerprojekt
Das Baugesuch liegt vom 19. Oktober 2017 bis 17. November 2017 während den ordentlichen Bürostunden auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zeiningen einzureichen.
Anzeige Änderung des Steuerfusses
Der Gemeinderat wird an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 eine Erhöhung des Gemeindesteuerfusses um 3 % auf 112% beantragen.
Eine Erhöhung wurde bereits an der letzten Gemeindeversammlung angekündigt. Dank der Annahme der neuen Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs fällt die Erhöhung moderater aus.
Das Budget 2018 wird an der Gemeindeversammlung erläutert resp. liegt ab dem 20. November 2017 bei der Gemeindekanzlei auf oder kann im Internet heruntergeladen werden.
Gemeinderat Zeiningen
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