Publikationen der Gemeinde Zeiningen
Von: Gemeinde Zeiningen
Nachrichten aus Zeiningen: Stromzähler ablesen \ Brennholzbestellung \ Weihnachtsbaumverkauf \ Naturschutzkommission sucht \ Gemeindeversammlungen
Stromzähler ablesen
Zur Zeit werden im ganzen Dorf die Stromzähler abgelesen.
Wir bitten Sie, Herrn Anton Brogli Zutritt zu den Zählern zu gewähren. Besten Dank.
Abteilung Finanzen
Brennholzbestellung
Der Forstbetrieb Zeinigerberg-Looberg bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kauf an. Bestellungen können bis 30. Dezember 2017 getätigt werden.
Spätere Bestellungen können ev. nicht mehr berücksichtigt oder müssen zu einem höheren Preis verkauftt werden. Entsprechende Bestellformulare mit Beschreibung des Sortiments liegen bei der Gemeindekanzlei auf oder kann auf www.zeiningen.ch heruntergelagen werden.
Bestellungen bitte schriftlich mit dem Formular oder per Mail an forst@zeiningen.ch
Forstbetrieb
Weihnachtsbaumverkauf
Der Weihnachtsbaumverkauf des Forstbetriebs findet am Samstag, 16. Dezember 2017, von 10.00 -12.00 Uhr sowie am Mittwoch, 20. Dezember 2017, von 15.00 – 17.00.Uhr statt.
Im Angebot sind Rot- und Nordmannstannen, frisch geschnitten aus dem Zeininger Wald. Der Verkauf wird wie bisher beim Holzlagergebäude Röti am Radweg nach Zuzgen durchgeführt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Forstbetrieb
Naturschutzkommission sucht
Die Naturschutzkommission organisiert Pflege und Unterhalt von Naturschutzgebieten, sorgt für neue Naturelemente oder verbessert bestehende.
Weiter berät sie den Gemeinderat in Angelegenheiten des Naturschutzes und erledigt den formellen und administrativen Hintergrund ihrer Tätigkeiten.
Aufgrund eines Rücktrittes sucht der Gemeinderat ein oder zwei Personen mit privatem oder beruflichem Engagement für die Natur, die ihr Wissen in die Naturschutzkommission einbringen wollen.
Willkommen sind auch Personen aus verwandten Fachgebieten. Das Pflichtenheft der Naturschutzkommission kann auf der Webseite unter „Behören/Kommissionen“ eingesehen werden und Auskünfte zur Kommissionstätigkeit erteilt der Präsident, Herr Joachim Maass, Tel. 061/851 18 63.
Wer Interesse an dieser Tätigkeit hat, meldet sich bitte bei der Gemeindekanzlei (Tel. 061 855 90 11 oder kanzlei@zeiningen.ch).
Naturschutzkommission
Gemeindeversammlungen
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 wie folgt veröffentlicht:
- Genehmigung Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2017
- Zusicherung Gemeindebürgerrecht MOHAMED Hakim
- Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Wasserleitung Juchgasse (K493, ausserorts)
- Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Wasserleitung Kirchweg (Teilstück)
- Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Kommunaltraktor Werkhof (Schanzlin)
- Genehmigung Verpflichtungskredit Mühlegasse Abschnitt Liegenschaft Nr. 38-48 6.1. Erstellung Strasse (genehmigt)6.2. Ersatz Wasserleitung (genehmigt)
- Genehmigung 4 Kreditabrechnungen
7.1. Tanklöschfahrzeug Feuerwehr (TLF)
7.2. Sanierung Flurwege (PWI)
7.3. Neubau Bachbrücke Mitteldorf, Hochwasserschutz
7.4. Strassenbau oberer Katzenstirnenweg - Genehmigung Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
- Teiländerungen Nutzungsplanung (Bauzonen- und Kulturlandplan)
9.1. Zuweisung in Landwirtschaftszone „Rebgasse (Fischzucht)-Bachtalen“ (zurückgewiesen)
9.2. Zuweisung in Zone öffentliche Bauten und Anlagen „Rebgasse (Fischzucht)-Bachtalen“ (zurückgewiesen)
9.3. Gewässerraum (genehmigt)
9.4. Fassadenhöhe und Dachgeschoss (genehmigt) - Genehmigung Budget 2018 der Einwohnergemeinde
- mit einer Erhöhung des Steuerfusses um 3 % auf 112 %
Ortsbürgergemeinde
- Genehmigung Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2017
- Genehmigung Kreditabrechnung Blockhaus „im Brüel“
- Genehmigung Budget 2018 der Ortsbürgergemeinde
Mit Ausnahme der Rückweisung des Traktandums 9.1 und 9.2 unterliegen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung am 6. Dezember 2017, ergriffen werden.
Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist das Referendum gegen den Beschluss zum Traktandum 2 ausgeschlossen.
Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2018
Gemeinderat
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