Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 30. November 2017 \ Bibliothek - neue Mitarbeiterinnen \ Mäuseschwänze \ Weihnachtsbaumausgabe \ Baubewilligungen erteilt \ Mobility – Verlosung Jahresmitgliedschaft für Neukunden
Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 30. November 2017
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden, werden hiermit die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2017 veröffentlicht:
ORTSBÜRGERGEMEINDE
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 07. Juni 2017
- Aktienkauf Raurica Wald AG
- Budget 2018
EINWOHNERGEMEINDE
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 07. Juni 2017
- Oberstufen-Standort Gipf-Oberfrick, Antrag P. Liechti
- Kinderbetreuungsgesetz, Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
- Einführung Kinderhort
- Zusicherung Gemeindebürgerrecht Disch Sabine Maria, Bianca und Adrian
- Entschädigung Gemeinderat für die Amtsperiode 2018/2021
- Personalreglement inkl. Änderungsantrag Gemeinderat (30 Tage Ferientage ab dem 49. Lebensjahr)
- Genehmigung der revidierten Satzung des Gemeindeverbands Bezirk Laufenburg
- Sanierung Wasserleitung Hofmatt CHF 240‘000
- Budget 2018 mit einem Steuerfuss von 112%
Alle Traktanden wurden genehmigt.
Das Beschlussquorum von 1/5 wurde bei allen Abstimmungen nicht erreicht. Die Beschlüsse über die Traktanden unterstehen somit dem fakultativen Referendum. Gegen den Einbürgerungsbeschluss (Traktandum 5) kann das Referendum nicht ergriffen werden.
Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste Zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 08. Januar 2018
Der Gemeinderat
Bibliothek - neue Mitarbeiterinnen
Der Gemeinderat hat Hanna Stolz und Heidi Büeler Hochreuter, beide wohnhaft in Wittnau, als neue Mitarbeiterinnen für die Gemeindebibliothek im Stundenlohn angestellt. Beide treten ihre Stelle ab dem 1. Januar 2018 an.
Der Gemeinderat heisst Hanna Stolz und Heidi Büeler Hochreuter herzlich willkommen.
Der Gemeinderat
Mäuseschwänze
Die Mäuseschwänze können bis 15. Dezember 2017 an Hauswart Urs Nadler, Tel. 079 579 75 74, zusammen mit einem Einzahlungsschein abgegeben werden.
Die Entschädigung wird Anfang Januar 2018 überwiesen.
Weihnachtsbaumausgabe
Die diesjährige Weihnachtsbaumausgabe findet am Samstag, 16. Dezember 2017, von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr, auf dem Platz vor dem Mehrzweckgebäude statt.
Die JuBla Wittnau betreibt während dieser Zeit einen Stand mit Kaffee und Kuchen.
Pro Wittnauer Haushaltung wird ein Weihnachtsbaum gratis abgegeben.
Weitere Bäume können gegen Bezahlung bezogen werden. Preis pro Baum CHF 20.00.
Die frisch gehauenen Fichten-Weihnachtsbäume sind FSC-zertifiziert und stammen aus unserem Wald.
Forstbetrieb Thiersteinberg
Baubewilligungen erteilt
- Bauherrschaft: Müller Judith, Langmattstrasse 38, 5064 Wittnau
- Grundeigentümer: Bauherrschaft
- Projektverfasser: Stefan Kehr, Holzbau und Bauplanung, 5064 Wittnau
- Bauvorhaben: Balkon Sanierung und Verglasung
- Ortslage: Parzelle 356, Unterer Kirchweg 33
- Bauherrschaft: Stutz Janine und Rino, Hauptstrasse 20, 5064 Wittnau
- Grundeigentümer: Bauherrschaft
- Projektverfasser: Kobelt AG, Pilgerstrasse 1, 5405 Baden-Dättwil
- Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit später vorgesehener Einliegerwohnung
- Ortslage: Parzelle 92, Ebeländstrasse
Mobility – Verlosung Jahresmitgliedschaft für Neukunden
Seit bald einem Jahr ist das Fahrzeug der Mobility mit Standort Schulstrasse in Wittnau in Betrieb. Die Gemeinde führt erneut eine Aktion zur Werbung von Neukunden durch.
Die Gemeinde verlost gesamthaft drei Gratis-Jahres-Mitgliedschaften an die Einwohnerschaft von Wittnau.
Personen, die noch nicht Mitglied eines Mobility-Abonnements und im Besitz eines gültigen Führerausweises sind, können bis am Montag, 08. Januar 2018, 12.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung per E-Mail, schriftlich oder direkt am Schalter ihren Namen und Adresse mitteilen.
Die Mitgliedschaften sind nicht übertragbar. Die Gewinner der ersten Verlosung werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gemeinde Wittnau
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»