Publikationen der Gemeinde Wegenstetten
Von: Gemeinde Wegenstetten
Nachrichten aus Wegenstetten: Osterfeiertage \ Leinenpflicht im Wald \ Betreten von Äckern und Wiesen
Osterfeiertage
Während der Osterfeiertage von Karfreitag, 29. März bis und mit Ostermontag, 1. April bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Der Telefonbeantworter erteilt unter der Nummer 061 875 92 92 Auskunft zum Vorgehen bei Todesfällen.
Leinenpflicht im Wald
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze gilt gemäss kantonaler Jagdverordnung und kommunalem Polizeireglement im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ihres Führers von der Leine gelassen werden.
Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.
Zuwiderhandlungen werden mit Busse bestraft. Die Leinenpflicht gilt auch auf verkehrsreichen Strassen, auf Rad- und Gehwegen, öffentlichen Plätzen und auf dem Friedhof.
Hinweis zum Betreten von Äckern und Wiesen
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.
Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit von April bis Oktober zu verzichten.
Gemeindekanzlei Wegenstetten
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