Graubünden bewirbt sich erneut um Olympische Winterspiele
Von: mm/f24.ch
Die Bündner Regierung reicht die Anmeldung für das nationale Nominationsverfahren für eine Schweizer Kandidatur um die Olympischen Winterspiele und die Paralympics 2026 ein. Damit ermöglicht sie dem vom Verein Olympia Graubünden 2026 eingesetzten Projektteam die Teilnahme an den Workshops, welche von Swiss Olympic durchgeführt werden.
Wer am nationalen Nominierungsverfahren für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 teilnehmen möchte, hat bis am 31. Mai 2016 eine offiziell von einer Regierungsbehörde unterstützte Absichtserklärung bei Swiss Olympic einzureichen. Zudem ist ein Beitrag von 25‘000 Franken an die Administrationskosten zu leisten. Die Bündner Regierung hat die Anmeldung des Vereins Olympia Graubünden 2026 zusammen mit ihrem Unterstützungsschreiben Swiss Olympic zugestellt und den erforderlichen Beitrag überwiesen.
Ausarbeitung des Dossiers Die Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden gründeten als Trägerschaft den Verein Olympia Graubünden 2026. Dieser beauftragte das Projektteam unter der Leitung von Andreas Wieland ein Dossier für eine Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2026 auszuarbeiten. Bestehende Infrastrukturen und das in Graubünden vorhandene Know-how hinsichtlich der Organisation und Durchführung von Grossveranstaltungen sollen eingesetzt werden. Mit einer dezentralen Verteilung der Infrastrukturen, auch auf ausserkantonale Standorte, kann die Nachhaltigkeit des Projekts positiv beeinflusst werden.
Auftrag des Grossen Rates Die Ausarbeitung des Dossiers erfolgt gestützt auf den Auftrag Cavegn betreffend Unterstützung einer Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2026, den der Grosse Rat im Dezember 2015 an die Bündner Regierung überwiesen hat. Die Regierung hatte sich in ihrer Antwort auf den Vorstoss Cavegn bereit erklärt, die Bündner Wirtschaft bei der Ausarbeitung einer Kandidatur Graubündens um Olympische Winterspiele zu unterstützen.
Die Regierung erachtet die Prüfung einer erneuten Bewerbung als durchaus legitim. Dies unter Berücksichtigung der Vorgaben, die seitens von Swiss Olympic und des Bundes für solche Kandidaturen gemacht werden.
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