Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Dienstag entschieden, den neuen Währungshilfebeschluss gleichentags in Kraft zu setzen. Damit kann die Schweiz dem Internationalen Währungsfonds (IWF) die 2012 in Aussicht gestellte ausserordentliche Kreditlinie von 9,1 Milliarden Franken einrichten.
Die Inkraftsetzung des neuen Währungshilfebeschlusses, dem das Parlament am 11. März 2013 zugestimmt hat, erfolgte auf den 16. April 2013. Dies bedeutet, dass der Rahmenkredit zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe von 2,5 auf 10 Milliarden Franken aufgestockt wird.
Damit kann der Bundesrat die Schweizerische Nationalbank beauftragen, dem IWF eine Kreditlinie von 9,1 Milliarden Franken zu eröffnen. Der Bund garantiert dabei die fristgerechte Rückzahlung und Verzinsung allfälliger vom IWF bezogener Mittel.
Der Betrag von 9,1 Milliarden Franken entspricht den 10 Milliarden US-Dollar, welche die Schweiz im April 2012 an der IWF-Frühjahrstagung als Beitrag zur ausserordentlichen Aufstockung der IWF-Mittel in Aussicht gestellt hatte. Diese Aufstockung ist das Ergebnis einer international konzertierten Hilfsaktion, bei der 39 Mitgliedsstaaten dem IWF insgesamt 461 Milliarden US-Dollar zur Verfügung stellen werden.
Damit soll der Währungsfonds über genügend Mittel verfügen, um eine Destabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems zu vermeiden, zum Beispiel im Zuge einer erneuten Zuspitzung der Schuldenkrise in der Eurozone. Als offene Volkswirtschaft mit bedeutendem Finanzplatz und eigener Währung ist die Schweiz auf ein stabiles internationales Finanz- und Währungssystem angewiesen.
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