Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat sich erneut mit der Vorlage des Bundesrates zur Verstärkung der Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozessrecht befasst. Vor dem Hintergrund des jüngst ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verlangt die Kommission vor ihrem Entscheid zum Eintreten nun weitere Abklärungen seitens der Verwaltung.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte im Strassburg (Foto: CherryX, CC-by-sa 3.0/de)
Die RK-N hat sich bereits mehrfach mit der Vorlage des Bundesrats befasst, welche bessere Instrumente zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Massen- und Streuschäden vorsieht. Sie hat im Juli 2023 die Resultate einer Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung damit beauftragt, die anzunehmenden Kostenfolgen bei direktbetroffenen Unternehmen in der Schweiz zu validieren. Die Resultate dieser Zusatzuntersuchung liegen nun vor und zeigen, dass die in der RFA getroffenen Annahmen und Einschätzungen weitgehend bestätigt werden.
Nach der jüngsten Verurteilung der Schweiz durch den EGMR (in der Sache «Verein KlimaSeniorinnen Schweiz u.a. vs Schweiz») sieht die Kommission jedoch weiteren Klärungsbedarf.
Sie hat die Verwaltung deshalb damit beauftragt, ihr in einer Notiz darzulegen, welche direkten oder auch indirekten Folgen dieser Entscheid für die Ausgestaltung von Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes im System des Schweizerischen Privatrechts allenfalls haben könnte. Die Vorlage wird deshalb frühestens in der Herbstsession vom Nationalrat beraten werden können. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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