UNO-Schelte für die Schweiz
Von: mm/f24.ch
Im Rahmen der Allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) der Schweiz vor dem UNO-Menschenrechtsrat haben 111 UNO-Mitgliedstaaten Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage abgegeben. Sie betreffen insbesondere die Themenkreise Diskriminierung, Geschlechtergleichstellung und Migration. Die Schweiz hat jetzt drei Monate Zeit, dazu Stellung zu nehmen.
Der Grossteil der Empfehlungen betrifft die Umwandlung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) in eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution.
Ein verstärktes Engagement wurde empfohlen in den Bereichen Diskriminierung und Rassismus, Migration und Asyl sowie bei der Geschlechtergleichstellung und der sexuellen Orientierung und Geschlechteridentität.
Ausserdem thematisiert wurden unter anderem die Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit dem Völkerrecht sowie Wirtschaft und Menschenrechte.
Bis morgen Mittag wird die Schweiz gegenüber dem Menschenrechtsrat erklären, welche der Empfehlungen sie annehmen, zurückweisen oder vorerst offen lassen will, um die betroffenen Bundesstellen und Kantone zu konsultieren. Danach hat die Schweiz drei Monate Zeit, um sich endgültig zu den offenen Empfehlungen zu äussern.
Die aktuelle, dritte Überprüfung der Schweiz fand in Form eines dreieinhalbstündigen interaktiven Dialogs vor dem UNO-Menschenrechtsrat in Genf statt. Staatssekretärin Pascale Baeriswyl, die die Schweizer Delegation leitete, betonte, dass die Menschenrechte ein Grundpfeiler des politischen Systems der Schweiz sei deren Rechtsordnung und Tradition darstellten.
Die innerstaatliche Umsetzung der Empfehlungen obliegt Bund und Kantonen, jeweils nach Massgabe ihrer Zuständigkeiten. Den Bericht für die dritte Überprüfung verfassten das Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA und das Justiz- und Polizeidepartement EJPD gemeinsam – unter Einbezug aller anderen betroffenen Bundesstellen, der Kantone und Nicht-Regierungsorganisationen.
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