Keine Karenzfrist für ehemalige Bundesräte
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats vom 3. Mai 2013 über die Karenzfrist bei Mandaten und Funktionen für ehemalige Mitglieder des Bundesrats verabschiedet. Er stellt darin dem Parlament den Antrag, nicht auf die Vorlage einzutreten bzw. sie abzulehnen. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für gesetzgeberische Aktivität. Die Vorlage drücke ein diffuses Misstrauen gegen Regierung und Verwaltung aus und setze diese einem Generalverdacht aus. Eine Kaderanstellung in der Bundesverwaltung wäre kaum mehr attraktiv.
Die Übernahme von einzelnen Mandaten in Wirtschaft und Gesellschaft durch ehemalige Mitglieder des Bundesrates oder hohe Kaderangestellte des Bundes hat in den vergangenen Jahren vereinzelt für Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gesorgt (Moritz Leuenberger).
In der Folge wurden die parlamentarischen Initiativen Binder und Leutenegger Oberholzer eingereicht. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates erarbeitete einen Erlassentwurf, der eine Karenzfrist nach Rücktritt aus dem Amt und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in die entsprechenden Gesetze einfügt (f24.ch berichtete).
Die vorgeschlagene Regelung stellt nach Meinung des Bundesrates eine einzelfallbezogene Gesetzgebung mit unklarer Tragweite dar. Sie verunmöglichte es ausscheidenden Mitgliedern des Bundesrates und austretenden Mitgliedern des höheren Kaders während mehrerer Jahre, eine angemessene neue Tätigkeit aufzunehmen. Ein finanzieller Ausgleich für den Eingriff in das verfassungsmässige Recht auf freie Berufswahl, bzw. für das faktische zweijährige Berufsverbot ist auch nicht vorgesehen.
Die Rekrutierung von qualifiziertem Kader für die Bundesverwaltung würde deshalb, nach Ansicht des Bundesrates zusätzlich erschwert. Beim Bund entstünde unmittelbarer Handlungsbedarf, und die Löhne müssten unweigerlich tendenziell an das Lohnniveau der Privatwirtschaft angepasst werden. Zudem wäre die Diskussion über die Einführung einer Karenzfristentschädigung unausweichlich, begründet der Bundesrat seine Haltung.
„Das schweizerische Regierungs- und Politiksystem beruht auf dem Milizsystem. Bundesrätinnen und Bundesräte üben vor ihrer Wahl und Amtsaufnahme einen Beruf aus und sollen dies auch nach der Amtsniederlegung wieder tun können. Die breite Berufserfahrung der Magistraten und Angehörigen des obersten Kaders ist anerkannt und trägt zur guten Regierungsführung bei“, argumentiert der Bundesrat
Der Bundesrat teilt die Meinung der Minderheit der vorberatenden Kommission, dass die Vorlage ein diffuses Misstrauen ausdrückt, welches Regierung und Verwaltung einem Generalverdacht aussetzt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in der heutigen Organisation der Bundesverwaltung gar kein Raum für individuell geprägte Einzelentscheide von Mitgliedern des Bundesrates oder es obersten Kaders bleibe, die eine Diskriminierung oder Bevorzugung einzelner Branchen oder Unternehmen bewirken würden oder zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden könnten, sei es während oder nach der Amtszeit. Der Bundesrat beantragt deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten bzw. sie abzulehnen.
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