Mehr Freiraum für Kantone bei Wahlverfahren
Von: mm/f24.ch
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) unterbreitet ihrem Rat nach Durchführung der Vernehmlassung eine Vorlage für eine Änderung der Bundesverfassung, die den Kantonen bei der Gestaltung ihrer Wahlverfahren mehr Freiraum gewährt. Somit werden die Standesinitiativen der Kantone Zug und Uri umgesetzt.
Mit ihren Standesinitiativen haben die Kantone Zug und Uri ihren Unmut über zu enge Vorgaben des Bundesgerichts betreffend die Ausgestaltung kantonaler Wahlverfahren zum Ausdruck gebracht. Zug fordert: „Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen. Änderung der Bundesverfassung“ und der Kanton Uri: „Souveränität bei Wahlfragen".
Nach Kenntnisnahme der Ergebnisse der vom 22. Juni bis 13. Oktober 2017 durchgeführten Vernehmlassung, hat die Kommission nun mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dem Rat die Vorlage für eine Änderung von Artikel 39 der Bundesverfassung zu unterbreiten.
In Artikel 39 BV soll neu festgehalten werden, dass die Kantone bei der Gestaltung der Verfahren zur Wahl ihrer Behörden frei sind. Auch wird klargestellt, dass das Bundesgericht keine Vorgaben betreffend die Grösse der Wahlkreise machen darf.
In der Vernehmlassung haben sich 17 der 26 Kantone positiv gegenüber einer Verfassungsänderung ausgesprochen, wobei 13 Kantone (BE, LU, UR, SZ, OW, ZG, SO, AR, AI, GR, AG, TI, VS) den von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Text unterstützen, welcher die Kantone inskünftig ganz vor bundesgerichtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung des Wahlverfahrens schützt. Vier Kantone (ZH, SG, VD, GE) möchten sich darauf beschränken, die heutige Praxis des Bundesgerichtes in der Verfassung festzuschreiben.
Etwas negativer sieht die Bilanz der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien aus. Von diesen äussern sich nur die CVP und die SVP positiv zu einer Verfassungsänderung, wobei die CVP die Mehrheits- und die SVP die Minderheitsvariante unterstützt. Die FDP, die SP, die Grünen, die GLP und die EVP sind gegen eine Verfassungsänderung, so auch fünf kantonale Parteien, die Stellung genommen haben. Vier Verbände gaben eine Stellungnahme für eine Verfassungsänderung ab, einer dagegen.
Die überwiegend positiven Stellungnahmen seitens der Kantone waren für die Kommission Anlass, an ihrer Vorlage festzuhalten.
Mit 7 zu 5 Stimmen hält die Kommissionsmehrheit an ihrem Text fest, wonach die Kantone bei der Gestaltung ihrer Wahlverfahren frei sind. Die Minderheit möchte, dass das Bundesgericht nach wie vor Vorgaben im Rahmen der heutigen Praxis machen kann.
Der Bundesrat erhält nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Kommission wird diese zu Beginn des nächsten Jahres behandeln, so dass die Vorlage in der Frühjahrsession traktandiert werden kann.
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