Mehr Finanzbedarf für Galileo und Asylwesen
Von: mm/f24.ch
Die beantragten zehn Kredite im Umfang von 153 Millionen Franken, welche der Bundesrat gestern mit dem Nachtrag II zu Lasten des Parlaments verabschiedete entfallen hauptsächlich auf den Transferbereich. Neben den Aufstockungen für die Finanzierung der Teilnahme an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen (72 Mio.) fällt hauptsächlich der Mehrbedarf für die Sozialhilfe im Asylbereich (59 Mio.) ins Gewicht.
2009 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen Galileo und EGNOS verabschiedet. Nach sechs Verhandlungsrunden mit der EU konnte der Entwurf des Kooperationsabkommens im März 2013 paraphiert werden. Für die Aufbauphase in den Jahren 2008 - 2013 soll die Schweiz eine erste Tranche von 72 Millionen bereits 2013 leisten.
Im Asylbereich müssen die eingestellten Mittel für den Verwaltungsaufwand und die Sozialhilfe der Kantone aufgestockt werden. Aufgrund der weiterhin sehr hohen neuen Asylgesuchseingänge ist der Aufwand für die Sozialhilfe und die Betreuungskosten in diesem Bereich um rund 10 Prozent höher als budgetiert. Der Bund entschädigt die Kantone für diese Kosten in Form einer Globalpauschale.
Der Anstieg der Asylgesuche in diesem Ausmass sei nicht vorhersehbar und sei vor allem auf den steigenden Migrationsdruck aus Nordafrika, dem Balkan, Eritrea und Syrien zurückzuführen, begründet der Bundesrat das Manko.
Im Eigenbereich ergibt sich hauptsächlich für die Herstellung und Beschaffung von Ausweisschriften (2,0 Mio.) ein geringer zusätzlicher Mittelbedarf.
Bringt man von den Kreditnachträgen die erbrachten Kompensationen von 67 Millionen in Abzug, resultieren effektive Nachträge von 86 Millionen. Die beantragten Mehrausgaben entsprechen damit insgesamt 0,1 Prozent der mit dem Voranschlag 2013 bewilligten Gesamtausgaben und liegen unter dem langjährigen Durchschnitt (2006-2012: 0,3%).
Was sind Nachtragskredite?
Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und unterliegen der Genehmigung durch das Parlament. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen und dabei nachzuweisen, dass erstens der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, zweitens ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und drittens nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die Behandlung in den eidgenössischen Räten erfolgt in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»