Die Volksinitiative „Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie“ wurde am 4. Juli 2017 mit 107‘075 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie wurde durch die Dachverbände Travail.Suisse, männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz lanciert. Um einen Vaterschaftsurlaub einzuführen, soll der bestehende Artikel 116 der Bundesverfassung zu den Familienzulagen und zur Mutterschaftsversicherung ergänzt sowie eine neue Übergangsbestimmung eingeführt werden.
Gemäss der Volksinitiative müsste der Bundesrat eine Vaterschaftsversicherung einführen, die analog zur Mutterschaftsversicherung ausgestaltet wäre. Künftig sollten Väter während mindestens vier Wochen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub erhalten. Der Einkommensersatz würde über die Erwerbsersatzordung (EO) entschädigt und würde wie bei der Mutterschaftsentschädigung 80 Prozent des Einkommens betragen, aber höchstens 196 Franken pro Tag. Ein solcher Urlaub würde schätzungsweise 420 Millionen Franken pro Jahr kosten. Dieser Betrag entspricht einem EO-Beitragssatz von 0,11 Prozent.
Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung hat Priorität Der Bundesrat spricht sich gegen einen Vaterschaftsurlaub aus, der durch die EO entschädigt wird, da er die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen würde. Der Bundesrat vertritt die Meinung dass ein solcher Urlaub wie bis anhin in der Verantwortung der Arbeitgeber respektive der Sozialpartner bleiben soll.
Der Bundesrat messe zwar dem bedarfsgerechten Ausbau familienergänzender Kinderbetreuungsangebote prioritäre Bedeutung zu, im Unterschied zum Vaterschaftsurlaub erleichtere diese Angebote Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit nicht nur unmittelbar nach der Geburt des Kindes, sondern auch im Vorschulalter und auch während der Schulzeit.
Zusätzliche Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung National- und Ständerat haben am 16. Juni 2017 zwei neuen Förderinstrumenten zugestimmt: Der Bund kann künftig Kantone und Gemeinden unterstützen, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken. Er kann zudem Finanzhilfen für Projekte gewähren, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Für diese beiden zusätzlichen Finanzhilfen besteht ein Verpflichtungskredit von maximal 100 Millionen Franken mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Die neuen Bestimmungen treten voraussichtlich Mitte 2018 in Kraft.
Das Eidgenössische Departement des Innern wird dem Bundesrat bis Mitte 2018 einen Botschaftsentwurf zur Ablehnung der Volksinitiative unterbreiten.
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