Bundesrat verzichtet auf Revision „Lex Koller“
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat verzichtet auf eine Revision der Lex Koller, also des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Er hat diesen Entscheid in seiner Sitzung vom 20. Juni 2018 gefällt. Er zieht damit die Konsequenz aus der Vernehmlassung, in der die Revision grossmehrheitlich abgelehnt wurde.
Die Mehrheit der interessierten Organisationen, Parteien und Kantone lehnt in der Vernehmlassung die vorgeschlagenen Änderungen ebenso ab wie die erweiterten Bewilligungspflichten betreffend Gewerbe-Immobilien sowie Wohnimmobiliengesellschaften, die der Bundesrat zur Diskussion gestellt hatte. Sie sehen derzeit keinen Handlungsbedarf. Der Bundesrat verzichtet deshalb auf die Revision.
Die Lex Koller war 1985 in Kraft getreten. Sie beschränkt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Der Bundesrat wollte mit der Revisionsvorlage unter anderem ein Postulat aus dem Parlament umsetzen. Gleichzeitig wollte er das Gesetz den heutigen Gegebenheiten anpassen, Lücken schliessen, den Vollzug verbessern und den administrativen Aufwand für die Behörden verringern.
Die Frage, ob der Erwerb von Beteiligungen an inländischen Unternehmen durch Personen im Ausland in der Zukunft gewissen Kontrollen zu unterstellen ist, soll im Rahmen zweier Postulate der Ständeräte Hans Stöckli (SP, BE) und Pirmin Bischof (CVP, SO) geprüft werden.
Rückblende
32 Jahre nach Inkrafttreten Lex (lateinisch für Gesetz) Koller wollte der Bundesrat im März 2017 das Gesetz modernisieren. So sollte, wie er in seinem Bericht beschreibt, der Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören, bewilligungspflichtig werden.
Die Bewilligung sollte dabei stets mit der Pflicht verknüpft werden, die Wohnung wieder zu verkaufen, sobald der Wohnsitz in der Schweiz aufgegeben wird. Anteile an Wohnbaugenossenschaften sollten diese Personen dagegen ohne Bewilligungspflicht erwerben können, sofern dies für die Miete einer solchen Wohnung notwendig ist.
Zudem wollte der Bundesrat strittige Praxisfragen klären, beispielsweise bei der Umnutzung von Gewerbe-Immobilien (sogenannte Betriebsstättegrundstücke) oder wenn nachträglich klar wird, dass die Erwerbsvoraussetzungen nicht gegeben waren. Ferner wollte der Bundesrat die Verfahren durch Abschaffung doppelter kantonaler Beschwerdeinstanzen verkürzen und den administrativen Behördenaufwand verringern.
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