Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) beantragt ihrem Rat mit 7 zu 6 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Sie unterstützt im Grundsatz die vom Bundesrat vorgebrachten gesetzlichen Massnahmen zur Verwirklichung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Kommission hat in einer intensiv geführten Eintretensdebatte die vom Bundesrat vorgetragenen Vorteile einer gesetzlichen Verpflichtung der Unternehmen zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse erörtert. Um die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu verwirklichen, sieht der Bundesrat vor, Unternehmen mit fünfzig oder mehr Angestellten zu verpflichten, alle vier Jahre eine solche Analyse durchzuführen und durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen. Zudem sollen die Unternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Resultate der Analyse informieren.
Die Mehrheit beantragt dem Rat, auf die Vorlage einzutreten. Die in den letzten Jahren mitunter vom Bund unterstützten freiwilligen Massnahmen seien gescheitert und der bundesrätliche Gesetzesentwurf stelle eine pragmatische und wenig bürokratische Lösung dar, um die Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern wirksam zu bekämpfen.
Eine Minderheit beantragt dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie verweist auf die zwar langsame, aber erwiesenermassen gestiegene Wirksamkeit freiwilliger Massnahmen und lehnt aus grundsätzlichen arbeitsmarktpolitischen Überlegungen eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Lohngleichheitsanalysen ab.
Die Kommission wird die Detailberatung an der kommenden Sitzung führen.
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