Kommissionszugehörigkeit eines fraktionslos gewordenen Parlamentsmitglieds aufgehoben
Von: Medienmitteilung AG
Das Büro des Grossen Rats hat an seiner Sitzung einstimmig beschlossen, dass ein im Verlauf der Amtsperiode fraktionslos gewordenes Parlamentsmitglied gegen den Willen der betroffenen Fraktion nicht länger Vollmitglied oder stellvertretendes Mitglied einer grossrätlichen Kommission bleiben kann.
Annalise Schweizer, ehemaliges Fraktionsmitglied der "Grünen"
Der Beschluss beruht auf rechtlichen Abklärungen und erfolgt im Anschluss an das dem direktbetroffenen Ratsmitglied gewährte rechtliche Gehör.
Konkret betroffen von diesem Entscheid ist Grossrätin Annalise Schweizer, Zufikon. Sie machte nach ihrem Partei- und Fraktionsaustritt bei den Grünen zu Beginn dieses Jahres geltend, dass sie trotz Fraktionsaustritt nicht bereit sei, auf die Kommissionssitze zu verzichten. Dies weil sie im Jahr 2005 durch das Büro des Grossen Rats für die gesamte Dauer der Legislaturperiode 2005/09 gewählt worden sei. Das Büro forderte vom Rechtsdienst des Regierungsrats ein Gutachten in dieser Angelegenheit an, weil dieser Fall weder im Geschäftsverkehrsgesetz noch in der Geschäftsordnung konkret geregelt ist.
Für das Büro des Grossen Rats ist die Auffassung des Rechtsdiensts klar und eindeutig. Aus der Formulierung im Geschäftsverkehrsgesetz ergibt sich der klare Wille des Gesetzgebers, dass die Kommissionsmitglieder Vertretende ihrer Fraktionen sind und dass in ständigen Kommissionen der Bestell- bzw. Verteilschlüssel gemäss Fraktionsstärke strikte gewahrt bleiben soll. Für ständige Kommissionen ist im Unterschied zu nichtständigen Kommissionen denn auch keine Abweichung von der allgemeinen Bestellung nach Fraktionsstärke vorgesehen. Würde demzufolge ein inzwischen fraktionslos gewordenes Mitglied einer ständigen Kommission gegen den Willen der betroffenen Fraktion nicht ersetzt, so könnte die betroffene Fraktion eine Verletzung des Verteilschlüssels und damit ihres Vertretungsanspruchs gemäss Geschäftsverkehrsgesetz rügen.
Der Grosse Rat wird über diesen Beschluss am 22. Mai endgültig entscheiden.
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