Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates, Gemeindeammanns und Vizeammanns für die Amtsperiode 2018/2021; 2. Wahlgang \ Wasserzählerablesung \ Provisorische Kantons- und Gemeindesteuern; Verfallanzeige
Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates, Gemeindeammanns und Vizeammanns für die Amtsperiode 2018/2021; 2. Wahlgang
Im 1. Wahlgang vom 20. August 2017 wurden drei von fünf Gemeinderatsmitgliedern, der Gemeindeammann sowie der Vizeammann gewählt werden.
In den 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang meldete sich kein/e Kandidat/in. Auch in der Nachmeldefrist (innerhalb von 5 Tagen nach der Publikation) hat sich niemand gemeldet. Der 2. Wahlgang wird somit abgesagt.
Der Gemeinderat setzt wiederum einen 1. Wahlgang an. Der Wahltermin für die zwei noch zur Verfügung stehenden Gemeinderatssitze für die Amtsperiode 2018/2022, wurde auf den 26. November 2017 gelegt.
Die Wahlvorschläge sind bis am 13. Oktober 2017, 12.00 Uhr (44 Tage vor dem Abstimmungssonntag), der Gemeindekanzlei einzureichen.
Der Gemeinderat und das Wahlbüro
Wasserzählerablesung
Die Wasserzähler werden jährlich abgelesen. Die Ablesekarten werden diese Woche verteilt.
Wir bitten die angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer, uns Ihren Wasserzählerstand bis 26. September 2017 mitzuteilen. Sie können dies, vorzugsweise, direkt auf der Webseite der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch) eingeben oder die ausgefüllte Ablesekarte auf der Gemeindeverwaltung abgeben.
Vielen Dank für die direkte Unterstützung.
Die Finanzverwaltung
Provisorische Kantons- und Gemeindesteuern; Verfallanzeige
In den nächsten Tagen erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres.
Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2017 zu begleichen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 01. November 2017 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt.
Besteht im Januar 2018 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, können Sie sich an das Regio-Steueramt in Wallbach (061 865 90 80) wenden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen ist im Jahr 2017 0,1 %.
Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis 31. Oktober 2017 nicht möglich, wenden Sie sich an die Finanzverwaltung Obermumpf (062 873 14 09). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2017 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine.
Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 bis zum 31. Oktober 2017 begleichen.
Finanzverwaltung Obermumpf
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