Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt mit Aargauer Beteiligung
Von: mm/f24.ch
Der Kanton Aargau unterstützt die Erteilung der neuen Konzession des Bundes zur Wasserkraftnutzung durch das Wasserkraftwerk Ryburg-Schwörstadt. Als Heimfallverzichtsentschädigung übernimmt er 23 Prozent der Aktien am Kraftwerk.
Die Wasserkraftkonzessionen am Rhein werden durch den Bund und das Land Baden-Württemberg gemeinsam vergeben, während die wirtschaftliche Nutzniessung beim Kanton Aargau liegt. Die Konzession für das Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt am Hochrhein (KRS) ist Ende Februar 2010 abgelaufen. Nach langen und intensiven Verhandlungen steht die Erteilung der Konzession nun vor dem Abschluss.
Wie bei grossen Wasserkraftanlagen üblich, hat der Kanton Aargau als Voraussetzung für eine Neukonzessionierung von den Betreibern der Anlage eine sogenannte Heimfallverzichtsentschädigung verlangt. Die Aargauer Regierung sowie die bisherigen Schweizer Aktionäre des KRS (Axpo AG und Alpiq AG) haben sich darauf geeinigt, dass diese Entschädigung in Form einer 23-Prozent-Beteiligung des Kantons Aargau am KRS erfolgen wird. Der Kanton übernimmt damit pro Jahr rund 166 Gigawattstunden der in Ryburg-Schwörstadt produzierten Energie zu Produktionskosten, um diese dann gewinnbringend zu verkaufen. Dadurch konnten die Interessen des Kantons, trotz stark reduzierter Strompreise aufgrund der Finanzkrise, gewahrt werden. Die Energiedienst Holding AG in Laufenburg hat nach einem Ausschreibungsverfahren den Zuschlag für den Verkauf des Stroms für die kommenden zwei Jahre erhalten. Die Stromverwertung bringt dem Kanton im laufenden Jahr rund sechs Millionen Franken Einnahmen.
Dazu Energiedirektor Peter C. Beyeler: „Mit dieser Beteiligung profitiert der Kanton Aargau von seinem in der alten Konzession verankerten Heimfallsrecht. Der Aargau kommt in den Besitz eines Aktienpakets mit einem Wiederverkaufswert von mindestens 250 Millionen Franken, abhängig von der Entwicklung des Strompreises, ohne dass die Gestehungskosten des Wasserkraftwerks belastet werden. Dem Ziel der preiswerten Stromversorgung kommen wir dadurch einen Schritt näher.“
Die neue Konzession ist auf eine Dauer von sechzig Jahren ausgelegt und weitgehend bereinigt. Allerdings hat der Bund die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) beauftragt, noch offene Fragen bezüglich der Energieeinspeisung in die Stromnetze zu klären. Weil diese Abklärungen noch nicht abgeschlossen sind, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), der Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt AG eine „Duldung“ für dessen Weiterbetrieb bis Ende 2010 ausgestellt. Entsprechend kann der Kanton Aargau den ihm zustehenden Anteil Strom aus dem KRS seit dem 1. März 2010 nutzen.
Die Neukonzessionierung beinhaltet auch eine Reihe ökologischer Ausgleichsmassnahmen. So werden beispielsweise ein neues Flachufer beim Campingplatz Mumpf realisiert, der Seitenarm der Aue Wallbach wiedereröffnet und der Fischaufstieg verbessert.
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