Alkohol-Wegfahrsperre für Alkohol-Extremtäter?
Von: mm/f24.ch
Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden sollten Personen, denen der Führerausweis wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand auf unbestimmte Zeit entzogen wurde, nur noch mit einer Alkohol-Wegfahrsperre Auto fahren dürfen. So beschloss es das Parlament 2012 im Rahmen von Via sicura. Nun soll diese Massnahme nicht umgesetzt werden. Schlecht, findet die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung. Denn damit hätten im Strassenverkehr pro Jahr bis zu sechzig Schwerverletzte und fünf Todesopfer vermieden werden können.
Eine Alkohol-Wegfahrsperre sorgt dafür, dass Personen in angetrunkenem Zustand ihr Auto nicht mehr fahren können. Vor dem Start muss in ein Röhrchen geblasen werden und wenn die Probe Alkohol im Atem anzeigt, springt der Wagen nicht an. Diese Massnahme war im Rahmen von Via sicura vom Parlament beschlossen worden, wurde aber bisher nicht in Kraft gesetzt.
Damit hätten nach Meinung der bfu Verkehrsteilnehmende vor Extremtätern geschützt werden können, die ihren Fahrausweis auf unbestimmte Zeit wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verloren hatten und nach einer Therapie und einer günstigen Prognose wieder Auto fahren dürfen. Die Sperre hätte dafür gesorgt, dass sie es jedenfalls nicht mehr unter Alkoholeinfluss tun können.
Die Massnahme soll nun wieder aus dem Via-sicura-Paket gekippt werden, was die bfu als schlecht einstuft. Denn eine Berechnung der bfu von 2012, als Via sicura gestartet wurde, zeigt, dass mit dieser Massnahme in Kombination mit Rehabilitierungsprogrammen im Strassenverkehr pro Jahr bis zu fünf Todesopfer und sechzig Schwerverletzte vermieden werden könnten. Da Lenker mit extrem hohen Alkoholwerten sich nicht an die vorgegebenen Regeln halten zu können oder zu wollen. Sie scheine weder auf Sensibilisierungskampagnen noch auf Sanktionen zu reagieren und stellen mit ihrem Verhalten eine grosse Unfallgefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmende dar.
Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat kürzlich quantitative Ziele für die Unfallzahlen im Strassenverkehr formuliert. Danach soll bis im Jahr 2030 die Zahl der Verkehrstoten auf 100 und diejenige der Schwerverletzen auf 2‘500 gesenkt werden. Ein Ziel, das gemäss der bfu mit der konsequenten Umsetzung der in Via sicura beschlossenen Massnahmen durchaus erreicht werden könnte. Aber nicht, wenn Massnahmen wie die Alkohol-Wegfahrsperre gestrichen werden.
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