Nachrichten aus Mettauertal: Frohe Ostern \ Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Ostern \ Hundetaxe 2017 \ Baubewilligung erteilt \ Auflage Baugesuch
Frohe Ostern Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal wünschen der Bevölkerung frohe und erholsame Osterfeiertage. Gemeinderat und Verwaltung
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Ostern Über Ostern ist die Gemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:
Gründonnerstag, 13. April 2017, 8:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Karfreitag, 14. April 2017 geschlossen
Ostermontag, 17. April 2017, geschlossen
Ab Dienstag, 18. April 2017 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. Die Notfallnummer bei Todesfällen kann während den Feiertagen auf dem Telefonbeantworter der Gemeindekanzlei abgehört werden (Tel.: 062 867 21 60). Gemeinderat
Hundetaxe 2017 Für das Hundesteuerjahr 2017 (1. Mai 2017 bis 30. April 2018) werden die Rechnungen Ende April bis Mitte Mai durch die Abt. Einwohnerdienste versendet. Die Hundesteuer beträgt dieses Jahr Fr. 120.00. Die Gebühren sind mit dem Einzahlungsschein zu bezahlen und nicht mehr am Schalter der Einwohnerdienste. Alle Mutationen: Halterwechsel, Todesfall, Aufgabe Hundehaltung, Neuanschaffung eines Hundes etc. müssen der Abt. Einwohnerdienste bis zum 12. April 2017 gemeldet werden (Tel. 062 867 21 60). Gemeindekanzlei
Baubewilligung erteilt Folgende Baubewilligung wurde erteilt:
Bauherr und Grundeigentümer: Jerica AG, Büntenstrasse 180, 5275 Etzgen;
Projektverfasser: Bäumlin + John AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick;
Bauvorhaben: Aufstellen von Reklametafeln;
Standort: Parzelle Nr. 1065, 1067, 1068, 1217, 4716, 5275 Etzgen;
Zone: Wohnzone W3 und Arbeitszone A I
Gemeinderat
Auflage Baugesuch
Bauherr und Grundeigentümer: Elektra Mettauertal und Umgebung; 5277 Hottwil;
Bauvorhaben: Einbau Sitzungszimmer und 2 Dachfenster im Dachgeschoss;
Standort: Parzelle Nr. 2410, Hauptstrasse 164, 5277 Hottwil;
Zone: Dorfkernzone
Das Baugesuch liegt vom 7. April 2017 bis 8. Mai 2017 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat Mettauertal
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