Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Campingplatz und Schwimmbad am Rhein – Saison 2017 \ Fähre Kaiseraugst-Herten; Saison 2017 \ Steuereinzahlungen pro 2017; Vergütungszins \ Einbürgerungsgesuch \ Leinenpflicht Hunde
Campingplatz und Schwimmbad am Rhein – Saison 2017
Für die Saison 2017 gelten im Schwimmbad und Campingplatz am Rhein folgende Öffnungszeiten:
- Campingplatz: Eröffnung am Freitag, 31. März 2017; Saisonschluss am Sonntag, 17. September 2017
- Schwimmbad: Eröffnung am Samstag, 13. Mai 2017; Saisonschluss am Sonntag, 17. September 2017
Der Wanderweg, welcher über das Gelände des Campingplatzes und Schwimmbades führt sowie die Abschrankung Friedhofsstrasse, werden vom Samstag, 13. Mai 2017, bis und mit Sonntag, 17. September 2017 geschlossen.
Fähre Kaiseraugst-Herten – Saison 2017
Die Fähresaison 2017 beginnt am Samstag, 1. April 2017 und endet am Mittwoch, 1. November 2017.
Informationen über Preise, Fahrzeiten und Sonderfahrten sind auf der Homepage der Gemeinde Kaise raugst ersichtlich, www.kaiseraugst.ch > Dienstleistungen > Fähre
Steuereinzahlungen pro 2017 - Vergütungszins
Das kantonale Steueramt hat im Februar die provisorischen Steuerrechnungen für das laufende Jahr versandt.
Es gilt zu beachten, dass jede Zahlung vor dem Fälligkeitsdatum des 31. Oktober mit einer Zinsgutschrift honoriert wird. Dabei wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den fakturierten Rechnungsbetrag übersteigen. Lediglich offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden zurück erstattet.
Für das Jahr 2017 beträgt der Vergütungszins 0.1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei (unterliegen nicht der Einkommenssteuer)
Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Finanzen Kaiseraugst, finanzen@kaiseraugst.ch oder 061 / 816 90 62.
Einbürgerungsgesuch
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Kaiseraugst ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Geckert Detlef, Jg. 1967, männlich, Deutschland, Liebrütistrasse 25
- Geckert Gláucia, Jg. 1983, weiblich, Brasilien, Liebrütistrasse 25
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten.
Der Gemeinderat wird die Eingabe prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Leinenpflicht Hunde per 1. April / Versäubern auf Feldern
Hunde sind im Wald und am Waldrand während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli zwingend an der Leine zu führen (Jagdverordnung § 21).
Ebenso ist das Versäubernlassen der Hunde auf Feldern, Wiesen und Äckern zu unterlassen (Tretrecht, EG ZGB § 118).
Gemeinderat Zeiningen
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