Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Naturschutztag 2016 \ Verfallanzeigen Steuern 2016 \ Ersatzwahl Schulpflege für die Amtsperiode 2014 - 2017 \ Technische Untersuchung ehemalige Deponie Gruebloch; erhöhte Lärmbelastung
Naturschutztag 2016 – Im Einsatz für unsere Natur
Am Samstag, 8. Oktober 2016 findet der traditionelle Naturschutztag statt. Treffpunkt: 9.00 Uhr auf dem Schulhausplatz Dorf.
Gemeinsam werden die wertvollen Naturräume auf Vordermann gebracht. Der Hardweiher wird gereinigt, die Echsenmauern vom Unkraut befreit und die Lienerthalde von den Brombeeren befreit, damit die Rinder auch nächsten Sommer eine satte Weide vorfinden.
Grosse und kleine naturverbundene Helfer sind herzlich willkommen! Als Dank gibt es wie jedes Mal ein herzhaftes Zmittag, welches vom Natur- und Vogelschutzverein zubereitet wird.
Nicht vergessen: Rebschere und der Witterung angepasste Kleidung mitnehmen.
Verfallanzeigen Steuern 2016
Die Abteilung Finanzen hat kürzlich Verfallanzeigen für die Steuern 2016 versandt.
Es wird Wert darauf gelegt, dass es sich dabei nicht um Mahnungen handelt. Die Zustellung einer Verfallanzeige ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 77 StGV). Sie hat den Zweck, die Steuerpflichtigen möglichst davor zu bewahren, ab 1. November Verzugszins zahlen zu müssen, weil sie allenfalls das Verfalldatum vergessen haben.
Es wird um Verständnis gebeten, dass die Verfallanzeigen jedes Jahr im September zugestellt werden.
Ersatzwahl Schulpflege für die Amtsperiode 2014 - 2017
Für die Ersatzwahl der Schulpflege wurde folgender Kandidat angemeldet:
- Herr Flavio Muheim, geb. 1980, von Göschenen UR, Violaweg 81, 4303 Kaiseraugst
Nachdem während der Nachmeldefrist vom 14. bis 19. September 2016 keine weiteren Anmeldungen eingegangen sind, kann der Vorgeschlagene gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR (Gesetz über die politischen Rechte) vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt werden. Dadurch erübrigt sich der Urnengang am 23. Oktober 2016.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Technische Untersuchung ehemalige Deponie Gruebloch – erhöhte Lärmbelastung
Zurzeit werden im Kanton Aargau in den meisten Gemeinden ehemalige Kehrichtdeponien (Ablagerungsstandorte) auf der gesetzlichen Grundlage der Altlastenverordnung untersucht.
In einer ersten Phase hat ein Ingenieurbüro im Auftrag der Gemeinde bereits eine historische Untersuchung des Deponierstandorts Gruebloch in Kaiseraugst durchgeführt. Diese historische Untersuchung zeigte, dass weitergehende Untersuchungen am Deponiestandort erfolgen müssen, um mögliche Einwirkungen der Deponie auf die Umwelt abzuklären.
Diese Untersuchungen erfolgen im Rahmen einer sogenannten technischen Untersuchung. Bei der technischen Untersuchung der ehemaligen Deponie Gruebloch werden ca. 2 Bohrungen für die Errichtung von Grundwassermessstellen durchgeführt.
Die Dauer der Bohrarbeiten (rund 2 Tage) ist stark von den örtlichen Untergrundverhältnissen abhängig. Während der Bohrarbeiten muss mit erhöhten Lärmbelastungen und Erschütterungen und allenfalls leichte Verkehrseinschränkungen gerechnet werden. Die anschliessende 3-malige Beprobung des Grundwassers erfolgt über mehrere Monate verteilt.
Beim unmittelbaren Deponiebereich werden zudem Gasmessungen mittels mobilen Messgeräten vorgenommen. Abhängig von den Ergebnissen werden weitere ca. 3 m tiefe Bohrungen für die Entnahme von Bodenluft notwendig sein.
Die Arbeiten werden nun durch das Ingenieurbüro in Angriff genommen. Die Endergebnisse der Untersuchungen liegen voraussichtlich im September 2017 vor.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der technischen Untersuchung muss das weitere Vorgehen für den Ablagerungsstandort definiert werden.
Werden keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt, kann die ehemalige Deponie Gruebloch unverändert belassen werden.
Die Kosten der Untersuchung sowie einer allfälligen Sanierung oder Überwachung des Ablagerungsstandorts, werden von Bund und Kanton mit gesamthaft 70% subventioniert, unter der Voraussetzung einer zeitnahen Erledigung.
Gemeinderat Kaiseraugst
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