Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Öffnungszeiten Stimmurne \ Entwicklungskonzept BEEH (Phase 1); Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung \ Leerwohnungs-Zählung 2016
Öffnungszeiten Stimmurne am Sonntag, 05. Juni 2016:
Gemeindehaus Hornussen: 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr
Entwicklungskonzept BEEH (Phase 1) –
Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung
Die Einwohnergemeindeversammlungen von Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen haben im November 2014 der gemeinsamen Erarbeitung einer Standortbestimmung im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zugestimmt.
Die Projektarbeiten sind plangemäss vorangeschritten, so dass mittlerweile der Schlussbericht inklusive diverser Denkansätze vorliegt.
Die Gemeinderäte BEEH freuen sich daher, die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden wie angekündigt zu einer gemeinsamen öffentlichen Informationsveranstaltung einzuladen. Diese findet wie folgt statt:
- Datum: Donnerstag, 09. Juni 2016
- Zeit: 19.30 Uhr
- Ort: Turnhalle Effingen
Die erarbeiteten Unterlagen der beauftragten Arbeitsgemeinschaft asa/arm können bei Bedarf ab Mitte Mai 2016 auf der Homepage der Verwaltung 3plus (www.verwaltung3plus.ch) zum Vorstudium eingesehen und/oder heruntergeladen werden.
Die Gemeinderäte BEEH freuen sich auf eine rege Beteiligung an der Informationsveranstaltung.
Leerwohnungs-Zählung 2016
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Wir gelangen mit der Bitte an Sie, bei der Erhebung dieser Daten behilflich zu sein.
Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und
- die am Stichtag (1. Juni) zur dauerhaften Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden
Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zum Ende geführt wird.
Ferien- oder Zweitwohnungen und –häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Wir bitten Sie, der Gemeindekanzlei bis spätestens 8. Juni 2016, 12.00 Uhr, allfällige Leerwohnungen zu melden, per Mail an kanzlei@verwaltung3plus.ch oder mittels schriftlicher Mitteilung in den Gemeindebriefkasten. Bitte geben Sie auch die entsprechende Adresse an.
Wir danken für Ihre Mithilfe.
Gemeinde Hornussen
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