Planauflage: 27. Februar 2015 bis 30. März 2015 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Gegen Bauvorhaben können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinde Hornussen
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Traditionsgemäss führte die Musikgesellschaft Hornussen am vergangenen Samstag ihr Jahreskonzert durch. In diesem Jahr hat die Musikgesellschaft alle eingeladen, mit dem Traumschiff die Welt zu bereisen.