Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Kinderfasnacht und Tschättermusik \ Gesamterneuerungswahl der Behörden und Kommissionen für die Amtsdauer 2018/2021; Wahltermin und Anmeldeverfahren \ Infoanlass "KV of de Gmeind" \ Gesamterneuerungswahl der Regionalen Steuerkommission und einem Ersatz-Mitglied
Kinderfasnacht und Tschättermusik
Am Donnerstag, 23. Februar 2017 findet in Hornussen der erste Tschätter-Musik Umzug statt. Die Kleinsten der Gemeinde ziehen zwischen 05.00 und 05.45 Uhr durch die Strassen von Hornussen und wecken die ganze Bevölkerung.
Am Samstag, 25. Februar 2017 findet dann die eigentliche Fasnachtsfeier für die Kinder statt. Die Feier startet um 14.00 mit dem Umzug. Danach wird bis 18.00 Uhr in der Militärunterkunft gefeiert. Für Spiel, Spass, Speiss und Trank wird gesorgt.
Kinder können nur in Begleitung einer erwachsenen Betreuungsperson an der Fasnacht teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Die Organisatoren freuen sich auf zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer und hoffen, die leider erloschene Tradition aus früheren Jahren wieder aufleben lassen zu können.
Bei Unklarheiten steht Frau Katrin Herzog Knecht unter der Nummer 079 539 06 08 gerne zur Verfügung.
Gesamterneuerungswahl der Behörden und Kommissionen für die Amtsdauer 2018/2021; Wahltermin und Anmeldeverfahren
Zum jetzigen Zeitpunkt ist bekannt, dass die komplette Schulpflege von Hornussen nicht mehr für die Amtsperiode 2018/2021 zur Verfügung steht. Es sind somit alle drei Sitze neu zu besetzen.
Von der Finanzkommission treten Herr Christian Mösch und Herr Thomas Stillhard nicht mehr zur Wahl an. Ebenso muss ein neues Mitglied des Wahlbüros gesucht werden, da Herr Christian Herzog nach vielen Jahren als Stimmenzähler sein Amt Ende Jahr niederlegen wird.
Am Sonntag, 21. Mai 2017 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018/2021 folgender Behörden und Kommissionen statt:
- Gemeinderat (5 Mitglieder) sowie Gemeindeammann und Vizeammann
- Finanzkommission (3 Mitglieder)
- Schulpflege (3 Mitglieder)
- Wahlbüro (2 Stimmenzähler, 2 Ersatzmitglieder)
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Hornusen zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d. h. bis Freitag, 07. April 2017, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Verwaltung 3plus, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen, einzureichen. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr möglich.
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten (exklusiv Gemeinderat) für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR).
Der Urnenwahlgang des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet in jedem Fall am 21. Mai 2017 statt.
5075 Hornussen, 17. Januar 2017, WAHLBÜRO HORNUSSEN
Infoanlass "KV of de Gmeind"
Der Gemeindeschreiberverband des Bezirks Brugg führt am Mittwoch, 22. Februar 2017, 19.00 Uhr, in der BWZ-Aula (Flex Gebäude), Brugg, einen Infoanlass für Oberstufenschüler und Eltern durch.
An diesem Abend erfahren Sie alles rund um die Lehre auf der Gemeinde. Reservieren Sie sich bereits heute dieses Datum, der Gemeindeschreiberverband des Bezirks Brugg freut sich auf zahlreiche Interessierte!!
Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Gesamterneuerungswahl der Regionalen Steuerkommission und einem Ersatz-Mitglied vom 21. Mai 2017 für die Amtsdauer 2018/2021; Anmeldeverfahren
Zum jetzigen Zeitpunkt ist bekannt, dass Herr Walter Fuchs, Elfingen nach langjähriges Mitglied der Regionalen Steuerkommission nicht mehr zur Wahl der neuen Amtsperiode antreten wird.
Am 21. Mai 2017 findet die Gesamterneuerungswahl für die Amtsdauer 2018/2011 folgender Kommission statt:
- 3 Mitglieder der Regionalen Steuerkommission BEEHZ
- 1 Ersatz-Mitglieder der Regionalen Steuerkommission BEEHZ
Gemäss § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) sind Anmeldungen bei den Gemeindekanzleien Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen einzureichen. Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr und den Heimatort sowie Angaben über Strasse und Hausnummer des/der Kandidaten/Kandidatin enthalten.
Ferner ist die Partei oder die Gruppierung, welche einen Kandidaten vorschlägt, anzugeben. Die Anmeldung muss zudem im Sinne von § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von mindestens zehn stimmberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Die Wahlvorschläge für Kandidaturen als Mitglied der Regionalen Steuerkommission oder als Ersatz-Mitglied der Regionalen Steuerkommission müssen mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 07. April 2017, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des Kandidaten/der Kandidatin eingereicht werden.
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR).
Gemeinde Hornussen
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