Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Einwohnerforum \ Konzession für den Kaminfegerdienst Bezirk Laufenburg
Einwohnerforum Hornussen
Das nächste Einwohnerforum Hornussen findet statt am Mittwoch, 05. April 2017, von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr, im Restaurant Feldschlösschen in Hornussen.
Alle Einwohner/- innen der Gemeinde Hornussen sind eingeladen, sich mit den Gemeinderatsmitgliedern auszutauschen und ihre Anliegen kund zu tun.
Anlässlich des nächsten Forums wird über die benötigten Kandidatinnen und Kandidaten für die Gesamterneuerungswahlen vom 21. Mai 2017 für die Amtsperiode 2018/2021 gesprochen.
Der Gemeinderat Hornussen freut sich auf zahlreiche Teilnehmer/- innen.
Ihr Gemeinderat
Konzession für den Kaminfegerdienst Bezirk Laufenburg
Gemeinden Gipf-Oberfrick, Wittnau, Ueken, Herznach, Zeihen, Hornussen, Laufenburg, Schwaderloch und Gansingen
Gemäss §§ 19 f. des aargauischen Brandschutzgesetzes vom 21. Februar 1989 (SAR 585.100) und der aargauischen Kaminfegerverordnung vom 7. Januar 1991 (SAR 587.111) ist in den Gemeinden Gemeinden Frick, Gipf-Oberfrick, Wittnau, Wölflinswil, Oberhof, Ueken, Herznach, Zeihen und Hornussen die
- Konzession für den Kaminfegerdienst
per 01. Januar 2018 für die Amtsperiode 2018 bis 2021 neu zu erteilen.
Die Bewerberinnen bzw. Bewerber haben sich auszuweisen über:
- die mit Erfolg bestandene eidgenössische Meisterprüfung
- einen guten Leumund
- den Abschluss einer genügenden Berufshaftpflichtversicherung
- ausreichende Kenntnisse der Brandschutzvorschriften
- die Ausbildung/Zulassung zum Feuerungskontrolleur/Feuerungskontrolleurin Holz, Öl und Gas und die Fachprüfung Brandschutzfachmann/-frau
- die Bereitschaft, Kontrollaufgaben gemäss der Brandschutz- und der Umweltschutzgesetzgebung zu übernehmen, namentlich baulicher Brandschutz, Baukontrolle (Feuerungen), Feuerschau und Feuerungskontrolle
- derzeitige oder in Aussicht stehende Konzessionen
- die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Unternehmens
- die Anzahl der Mitarbeitenden und die Lernenden
- die Gestaltung der Tätigkeitskontrolle (anhand eines Beispiels)
- bisherige Tätigkeit
- Referenzen
Bewerbungen mit den erforderlichen Unterlagen sind bis am 23. Juni 2017 (Poststempel) der federführenden Gemeinde Hornussen, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen, einzureichen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Gemeinderat Hornussen
Erinnerung Anmeldefrist für Gesamterneuerungswahl der Behörden und Kommissionen für die Amtsdauer 2018/2021; Wahltermin und Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 21. Mai 2017 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018/2021 folgender Behörden und Kommissionen statt:
- Gemeinderat (5 Mitglieder) sowie Gemeindeammann und Vizeammann
- Finanzkommission (3 Mitglieder)
- Schulpflege (3 Mitglieder)
- Wahlbüro (2 Stimmenzähler, 2 Ersatzmitglieder)
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Hornusen zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d. h. bis Freitag, 07. April 2017, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Verwaltung 3plus, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen, einzureichen.
Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr möglich.
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten (exklusiv Gemeinderat) für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR).
Der Urnenwahlgang des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet in jedem Fall am 21. Mai 2017 statt.
5075 Hornussen, im März 2017, Wahlbüro HORNUSSEN
Bauwesen / Auflage Hornussen
- Bauherr: Fallara Rosario und Natalie; Weiherweg 504, 5075 Hornussen
- Projektverfasser: Fallara Rosario und Natalie; Weiherweg 504, 5075 Hornussen
- Grundeigentümer: Fallara Rosario und Natalie; Weiherweg 504, 5075 Hornussen
- Objekt: Neubau Sichtschutz Holz
- Ortslage: Parz.-Nr. 17, Weiherweg 504
- Planauflage 31. März 2017 bis 01. Mai 2017 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
- Bauherr: Einwohnergemeine Hornussen, Verwaltung 3plus, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen
- Projektverfasser: KSL Ingenieurbüro AGSilvan Marfurt, Industriestrasse 15, 5070 Frick
- Grundeigentümer: Einwohnergemeine Hornussen, Verwaltung 3plus, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen
- Objekt: Wiederinstandstellung Flurwege und Entwässerung
- Ortslage: Parz.-Nr. 626, 495, 863 und 872, Schwarzländi, nördlich entlang Autobahn und Wolftalstrasse
- Planauflage: 31. März 2017 bis 01. Mai 2017 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Gegen die Bauvorhaben können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Vorinformation Öffnungszeiten der Verwaltung 3plus und des Regionalen Steueramtes über die Ostertage
Die Verwaltung 3plus und das Regionale Steueramt BEEHZ bleiben über Ostern, vom Karfreitag, 14. April 2017 bis und mit Ostermontag, 17. April 2017 geschlossen.
Für dringende Fälle ist unter der Telefon-Nummer 062 865 35 85 ein Pikettdienst organisiert.
Gemeinde Hornussen
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