Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Gemeinderatswahlen \ 2. Wahlgang Gemeinderat \ Ersatzwahl Finanzkommission \ Schulpflege Vorzeitige Einsetzung von zwei Mitgliedern \ Lehrstelle Betriebsunterhalt \ Erwachsenenschutzrecht \ E-Rechnung \ Aktion Hochstammobstbäume \ Papiersammlung \ Baugesuche \ Baubewilligung
Gemeinderatswahlen
Ergebnis der Gemeinderatswahl für die Amtsperiode 2014/17 vom 22. September 2013. 1. Wahlgang:
Stimmberechtigte 2'441, gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 1‘179, eingelangte Stimmzettel 986, leere Stimmzettel 53, ungültige Stimmzettel 0, in Betracht fallende Stimmzettel 933, absolutes Mehr 333.
Gewählt sind:
- Schmid Georg, 868 Stimmen,
- Leutwyler-Husner Regina, 854 Stimmen,
- Bovens Jozef (Jos), 779 Stimmen,
- Merkle Roger, 570 Stimmen.
Ergebnis der Gemeindeammannwahl 1. Wahlgang:
Eingelangte Stimmzettel 986, leere Stimmzettel 126, ungültige Stimmzettel 12, in Betracht fallende Stimmzettel 848, absolutes Mehr 425.
Gewählt ist
- Leutwyler-Husner Regina, 752 Stimmen.
Ergebnis der Vizeammannwahl 1. Wahlgang:
Eingelangte Stimmzettel 986, leere Stimmzettel 118, ungültige Stimmzettel 17, in Betracht fallende Stimmzettel 851, absolutes Mehr 426.
Gewählt ist
- Schmid Georg, 493 Stimmen.
Weiter haben Stimmen erhalten:
Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am 3. Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Wahlbüro
2. Wahlgang Gemeinderat
Nachdem im ersten Wahlgang nur vier der fünf Sitze besetzt werden konnten, wird ein zweiter Wahlgang notwendig. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte angemeldet wird.
Die Anmeldung für den zweiten Wahlgang kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Das Anmeldeformular ist auch auf der Homepage abrufbar. Anmeldungen sind bis am Mittwoch, 2. Oktober 2013, 12.00 Uhr, auf der Gemeindekanzlei abzugeben.
Falls mehrere Anmeldungen eintreffen, erfolgt der zweite Wahlgang über das Abstimmungswochenende vom 24. November 2013.
Falls nur eine Anmeldung eingeht, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen (ab Publikation) angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen in dieser Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen ein, wird der oder die Vorgeschlagene als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Wahlbüro
Ersatzwahl Finanzkommission
Nach der Wahl als Gemeinderat hat Roger Merkle, bereits gewähltes Mitglied der Finanzkommission für die Amtsperiode 2014/17, seine Demission als Mitglied der Finanzkommission eingereicht. Das Amt als Gemeinderat und das Amt als Mitglied der Finanzkommission können gemäss § 6 des Unvereinbarkeitsgesetzes nicht miteinander ausgeübt werden.
Somit muss für den frei werdenden Sitz in der Finanzkommission eine Ersatzwahl nach den Regeln des ersten Wahlgangs durchgeführt werden. Diese Ersatzwahl für das fünfte Mitglied der Finanzkommission für die Amtsperiode 2014/17 findet am 24. November 2013 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick bis am Freitag, 11. Oktober 2013, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei oder über die Homepage www.gipf-oberfrick.ch , Onlineschalter, bezogen werden.
Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stille Wahlen sind bereits im ersten Wahlgang möglich. Sind weniger oder gleich viele Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Liegt nach dieser Frist nur eine Anmeldung für den noch freien Sitz vor, wird die oder der Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Liegt keine Anmeldung vor, ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Wahlbüro
Schulpflege; Vorzeitige Einsetzung von zwei Mitgliedern
Die beiden für die Amtsperiode 2010/13 gewählten Schulpflegemitglieder, Ignaz Heim und Axel Hettich, haben bereits Anfang 2013 ihre Demission als Mitglied der Schulpflege eingereicht. Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Gesamterneuerungswahlen wurde vereinbart, dass die beiden Schulpflegemitglieder weiter im Amt verbleiben und auf eine sofortige Ersatzwahl verzichten. Es wurde vorgesehen, zwei der für die Amtsperiode 2014/17 neu gewählten Mitglieder vorzeitig einzusetzen.
Am 20. August 2013 sind die fünf Mitglieder der Schulpflege für die Amtsperiode 2014/17 neu gewählt worden. Die beiden neuen Schulpflegerinnen, Nadine Brauchli Weiss, Im Hof 6b und Adrienne Frei-Suter, Bleumatthalde 14, sind nun mit Zustimmung der kantonalen Gemeindeabteilung aufsichtsrechtlich eingesetzt worden. Damit können sie ihr Amt als Mitglied der Schulpflege per sofort ausüben. Mit der Einsetzung der beiden neuen Mitglieder tritt gleichzeitig die Demission von Ignaz Heim und Axel Hettich in Kraft.
Wahlbüro
Lehrstelle Fachfrau / Fachmann Betriebsunterhalt
Du suchst auf August 2014 eine Lehrstelle, bei der du deine technischen Fähigkeiten nutzen kannst? Einem praktisch veranlagten Real- oder Sekundarschüler bieten wir auf August 2014 eine Lehrstelle als Fachfrau / Fachmann Betriebsunterhalt mit Fachrichtung Hausdienst an.
Dein Einsatz erfolgt hauptsächlich für die Betreuung der Schulanlagen (4 Schulhäuser, 1 Mehrzweckhalle, 1 Dreifachsporthalle sowie Aussenanlagen). Zu deinen Arbeiten gehören die Pflege, Reinigung und Unterhalt der Anlagen, der Betrieb der technischen Einrichtungen (Heizung, Elektrik usw.) sowie die Umgebungspflege. Zweckmässige und moderne Geräte und Maschinen stehen dir dafür zur Verfügung.
Wir erwarten Sinn für Sauberkeit und Ordnung, Interesse an der Arbeit mit Maschinen und Geräten und Teamfähigkeit. Gute Umgangsformen, freundliches Auftreten gegenüber den Schülern und Lehrkräften sowie Bereitschaft für Dienstleistungen zugunsten der Schule sind weitere wichtige Voraussetzungen.
Hast du Interesse an dieser vielfältigen Ausbildung? Wir freuen uns auf deine schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf, Foto und Zeugniskopien.
Die Bewerbung kannst du bis am 15. Oktober 2013 auf der Gemeindekanzlei, Landstrasse 43, 5073 Gipf-Oberfrick einreichen. Weitere Auskünfte erteilt Teamleiter Hauswarte Kurt Hartmann, Tel. 079 458 38 22.
Gemeinderat
Information neues Erwachsenenschutzrecht
Ab 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Es bringt etliche Änderungen mit sich. Was ist ein Vorsorgeauftrag? Warum soll ich eine Patientenverfügung ausfüllen? Wer kann mich vertreten, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu fähig bin? Diese und andere Fragen betreffen uns alle!
Der Seniorenrat und der Gemeinderat Gipf-Oberfrick organisieren dazu eine öffentliche Veranstaltung. Als Referent konnte eine äusserst fachkundige Persönlichkeit gefunden werden. Peter Mösch Payot, aufgewachsen in Frick, ist Professor für Sozialrecht an der Hochschule Luzern und Lehrbeauftragter an verschiedenen anderen Schweizer Hochschulen. Er wird praxisnah und leicht verständlich über die Neuerungen und Möglichkeiten informieren. Im zweiten Teil können auch Fragen gestellt werden.
Der öffentliche Anlass ist kostenlos. Er findet am Freitag, 27. September 2013, um 19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle Gipf-Oberfrick statt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Gemeinderat und Seniorenrat
E-Rechnung
Empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking. Die E-Rechnung macht’s möglich. Mit wenigen Mausklicks können Sie die E-Rechnung im E-Banking prüfen, als PDF auf Ihrem Computer speichern und den fixfertig ausgefüllten Einzahlungsschein zur Zahlung freigeben. Dabei behalten Sie die volle Kontrolle.
Melden Sie sich direkt im E-Banking unter dem Menüpunkt „E-Rechnung“ bei der Gemeinde Gipf-Oberfrick für die E-Rechung an. Weitere Informationen über die E-Rechnung erhalten Sie unter dem Link www.e-rechnung.ch. Bei Fragen dazu dürfen Sie sich gerne auch bei uns (062 865 80 50, finanzen@gipf-oberfrick.ch) melden.
Abteilung Finanzen
Aktion Hochstammobstbäume
Die Gemeindeversammlung hat im Juni 2008 einem jährlichen Kredit von Fr. 25'000.00 für Beiträge an die Neuanpflanzung von Hochstammbäumen zugestimmt. Die Gemeinde leistet an jeden gepflanzten Hochstammobstbaum einen Beitrag von Fr. 500.00. Pro Jahr sind 50 Hochstammbäume beitragsberechtigt. Mit dieser Aktion soll dem rasanten Abgang der Hochstammbäume zumindest etwas Einhalt geboten werden.
Gemeinderat und Landschaftskommission haben sich daher zum Ziel gesetzt, dass auf dem Gemeindebann längerfristig zumindest so viele Hochstammobstbäume in der Erde wurzeln sollen, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Dorf leben. Seit Beginn der Pflanzaktion im Jahr 2008 wurden 220 neue Hochstammbäume angepflanzt.
Interessenten für eine Anpflanzung von Hochstammobstbäumen können das Anmeldeformular auf der Gemeindekanzlei anfordern oder beziehen. Das Formular kann zudem auf der Homepage (Rubrik Onlineschalter) bezogen werden. Anmeldungen für diese Pflanzaktion haben bis am 31. Oktober 2013 zu erfolgen. Die Pflanzung der Bäume ist zwischen November 2013 bis Ende März 2014 vorzunehmen. Gemeinderat und Landschaftskommission freuen sich auf viele Anmeldungen.
Gemeinderat und Landschaftskommission
Papiersammlung
Am Montag, 30. September 2013 findet eine Papiersammlung durch das Abfuhrunternehmen Klein statt. Das Altpapier muss bis 07.00 Uhr bereit gestellt sein. Es wird nur gebündeltes Papier mitgenommen. Verboten sind Sammelwaren in Säcken und Schachteln.
Die Bündel bitte pünktlich und gut sichtbar am Strassenrand deponieren, am gleichen Standort wie bei der Kehrichtabfuhr. Kartonschachteln müssen auseinander genommen und separat gebündelt werden. Bei der Abfuhr werden normale Haushaltmengen mitgenommen. Grössere Mengen (Gewerbe) sind direkt zu entsorgen (Entsorgungsplatz oder direkt bei der Fa. Klein, Hornussen). Besten Dank.
Gemeindekanzlei
Baugesuche, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen vom 26.09.2013 bis 28.10.2013 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick auf:
- Bauherr: H. Mösch AG, Landstrasse 15, 5073 Gipf-Oberfrick;
- Grundeigentümer: Mösch Bruno, Rüestelweg 15, 5073 Gipf-Oberfrick;
- Projektverfasser: Bäumlin + John AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick;
- Bauprojekt: Aufstockung und Umbau Gewerbebetrieb;
- Ortslage: Parz. Nr. 270, Landstrasse 15, 5073 Gipf-Oberfrick.
- Bauherr: Swisscom (Schweiz) AG , Genfergasse 14, 3050 Bern Swisscom;
- Grundeigentümer: Meliofeed AG , Mühleweg 2-4, 3360 Herzogenbuchsee;
- Projektverfasser: Cablex AG , Ostermundigerstrasse 99b, 3006 Bern;
- Bauprojekt: Photovoltaikanlage auf Siloturm;
- Ortslage: Parz. Nr. 118, Bodenmatt 6, 5073 Gipf-Oberfrick.
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Bauverwaltung
Baubewilligungen
Barmettler Claudia, Parz. 939, Landstrasse 81, Umbau Mehrfamilienhaus / Umnutzung Gastgewerbebetrieb in Wohnung. Emch Manuel, Parz. 1073, Gänsackerweg 15, Sichtschutz mit Granitstelen.
Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»