Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) will, wie bereits im August 2016 die Schwesterkommission des Ständerates, angeblich die Selbstverantwortung im Bereich der Krankenversicherung fördern und legt aufgrund einiger Schmarotzer und Parasiten den Krankenversicherten eine Bandage um, indem sie ihnen eine dreijährige Vertragsdauer für Wahlfranchisen auferlegt und somit deren Freiheit einschränkt.
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative von EX-Nationalrat Roland Borer (SVP, SO) mit dem trügerischen Titel „Stärkung der Selbstverantwortung im KVG“hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ausgearbeitet.
Sie schlägt vor, dass die Versicherten, die eine Versicherung in einer besonderen Versicherungsform mit wählbarer Franchise abschliessen, die gewählte Franchise während drei Kalenderjahren behalten müssen. Die Versicherten können während dieser drei Jahre zwar den Versicherer wechseln, nicht aber die gewählte Franchise.
Das Hauptziel der neuen Regelung ist zu verhindern, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs vorübergehend senken und dann wieder erhöhen. Die Kommission wolle mit der mehrjährigen Bindung an die Wahlfranchisen den Solidaritätsgedanken im KVG stärken und die Selbstverantwortung fördern.
Eine Kommissionsminderheit beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die geplante Massnahme stelle eine Einschränkung der Wahlfreiheit der Versicherten dar. Die mehrjährige Bindung an die Wahlfranchisen berge insbesondere für jene Personen, die in dieser Zeit in gesundheitliche oder finanzielle Schwierigkeiten gerieten, erhebliche Risiken.
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