Neue Tarifstruktur für stationäre Leistungen
Von: mm/f24.ch
Seit 1. Januar 2012 werden stationäre Leistungen der Spitäler im Bereich der Akutsomatik und der Geburtshäuser über leistungsbezogene Fallpauschalen vergütet.
Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Bereich der Spitalfinanzierung, die am 1. Januar 2009 in Kraft trat, wurden die rechtlichen Grundlagen gelegt, um die Vergütung von stationären Leistungen der Spitäler und Geburtshäuser neu nach leistungsbezogenen Pauschalen schweizweit einheitlich zu regeln.
In einem solchen System wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen und weiteren Faktoren, einer Gruppe von Behandlungsfällen – sogenannten Fallgruppen (z.B. Blinddarmoperationen) – zugeordnet. Die Vergütung (leistungsbezogene Pauschale) je «Fallgruppe» ergibt sich aus einem «Kostengewicht» multipliziert mit einem «Basispreis».
Die Definition der Fallgruppen und die Höhe der Kostengewichte sind schweizweit einheitlich und bilden zusammen die Tarifstruktur des Vergütungssystems. Die Erarbeitung und jährliche Weiterentwicklung der gesamtschweizerischen Tarifstruktur ist eine der zentralen Aufgaben der SwissDRG AG, einer gemeinsamen Organisation der Leistungserbringer, Versicherer und Kantone. Die Tarifstruktur ist dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten.
Für die Vergütung der stationären akutsomatischen Spitalleistungen kommt seit 1. Januar 2012 das Tarifsystem SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) schweizweit zur Anwendung, welches auf Fallpauschalen – d.h. einer Pauschale pro Fall – beruht.
Fallgruppe
In einem DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden Behandlungsfälle zu Gruppen zusammengefasst (z.B. Korrektur einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte bei Kleinkindern), die hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind. Jede Hospitalisierung wird aufgrund medizinischer (Diagnose, Behandlung, etc.) und weiterer Kriterien (Alter der Patientin oder des Patienten, etc.) einer solchen Fallgruppe (DRG) zugeordnet. Diese Fallgruppen sind schweizweit identisch.
Kostengewicht
Das Kostengewicht (cost weight) einer Fallgruppe reflektiert den relativen – d.h. im Vergleich zu den anderen in der Tarifstruktur abgebildeten Fallgruppen – durchschnittlichen Behandlungsaufwand. Die Kostengewichte werden auf der Grundlage der Fallkostendaten ausgewählter Spitäler ermittelt.
Basispreis
Der Basispreis (Baserate) ist eine Art Durchschnittswert für stationäre Behandlungen in einem bestimmten Spital. Die Basispreise können je nach Spital unterschiedlich sein.
Der Basispreis wird durch die Tarifpartner (Versicherer und Leistungserbringer) vereinbart und vom zuständigen Kanton genehmigt. Können sich die Tarifpartner nicht auf einen Basispreis einigen, so setzt der Kanton den Basispreis fest.
Weitere Vergütungssysteme mit leistungsbezogenen Pauschalen
Schweizweit einheitliche Tarifstrukturen für die Vergütung der stationären Leistungen kommen auch in den beiden anderen Bereichen mit stationärer Spitalbehandlung zur Anwendung: im Bereich Psychiatrie wird die Tarifstruktur TARPSY ab 1. Januar 2018 angewendet, im Bereich der Rehabilitation wird die Tarifstruktur ST Reha derzeit von der SwissDRG AG erarbeitet.
Künftig werden die stationären Leistungen von Spitälern somit in allen drei stationären Spitalbereichen (Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie) durch Tarife vergütet, welche auf schweizweit einheitlichen Tarifstrukturen basieren.
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