VDK unterstützt Nationalen Innovationspark
Von: mm/f24.ch
Die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) hat an ihrer Arbeitssitzung einstimmig das Umsetzungskonzept für einen nationalen Innovationspark an den Bund verabschiedet. Darin werden neben den beiden Hubs im Umfeld der ETH Zürich und der EPF Lausanne die Projekte für einen Netzwerkstandort Nordwestschweiz (Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Jura) sowie das Projekt des Kantons Aargau (PARK innovAARE) direkt an den Bund überwiesen. Im Weiteren soll ein Nachverfahren klären, ob sich bis zum Start eines nationalen Innovationsparks auf Anfang 2016 weitere kompetente Projekte aus den Kantonen nachqualifizieren können. Nach Meinung der Kantone soll das Nachverfahren durch den Bund geleitet werden; es ist in jedem Fall per Ende 2015 abzuschliessen.
PARK innovAARE beim Paul Scherrer Institut soll Teil des Nationalen Innovationsparks werden
Abschluss des Auftrags WBF
Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren verabschiedeten an ihrer Plenarversammlung vom 26. Juni 2014 in Bern das Umsetzungskonzept zuhanden des Eidg. Departements für Wirtschaft. Bildung und Forschung (WBF). Sie erfüllen somit den Auftrag, den sie ein Jahr zuvor vom WBF erhalten hatten.
Im Konzept zur Errichtung eines nationalen Innnovationsparks werden neben der Standortfrage auch die Kriterien für eine Teilnahme sowie Fragen zur wissenschaftlichen Kompetenz, zum industriellen Umfeld und zur Verfügbarkeit von Arealen geklärt. Ausserdem skizziert das Konzept der Kantone die Ausgestaltung der künftigen nationalen Dachorganisation, welche die lokalen Initiativen im Sinne der internationalen Vermarktung und Qualitätssicherung vereinen soll.
Einstimmige Entscheide in der VDK
Der Entscheid zur Verabschiedung des Umsetzungskonzepts an den Bund wurde in er VDK einstimmig gefällt. Bereits im letzten Herbst hatten die Kantone die Leitlinien und Kriterien für das von ihnen gewählte Auswahlverfahren ohne Gegenstimme verabschiedet. Die Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren zeigen somit ein starkes Signal, dass sie der nationalen Perspektive des künftigen Innovationsparks und der damit verbundenen Positionierung der Schweiz auf der Weltkarte der Innovation höchste Bedeutung beimessen.
Nachverfahren durch den Bund
Das Umsetzungskonzept der Kantone basiert auf einem Verfahren, das durch die VDK geleitet wurde: Im Juni 2013 wurden die Hubstandorte im Umfeld der beiden Eidg. Technischen Hochschulen festgelegt.
Die zwei Hubs stellen zentrale Knotenpunkte in einem schweizweiten Netzwerk dar. Im Mai 2014 hat der Vorstand der VDK nach Auswertung des Auswahlverfahrens beschlossen, zwei weitere Projekte mit hohem Reifegrad direkt an den Bund weiterzuleiten.
Für die restlichen sechs Projekte aus den Kantonen ist ein Nachverfahren zu begründen, das die Möglichkeit zu einer relevanten Nachqualifikation schaffen soll. Die VDK-Plenarversammlung folgte heute diesen Anträgen des Vorstands. Das Nachverfahren soll durch den Bund geleitet werden. Dabei ist zeitlich sicherzustellen, dass eine Teilnahme auf den Start eines Nationalen Innovationsparks hin stattfinden kann. Das heisst, dass ein Nachverfahren in jedem Fall per Ende 2015 abzuschliessen ist.
Erst mehrere Standorte bringen den Erfolg
Anlässlich der Plenarversammlung der VDK vom Donnerstag 26. Juni 2014 würdigte der anwesende Wirtschafts- und Innovationsminister, Bundesrat Johann Schneider-Ammann, die ausgezeichnete Arbeit der Kantone und dankte ihnen für den Einsatz. Er sprach von einem wichtigen Meilenstein im Projekt „Nationaler Innovationspark“ für den Bund, aber auch für die Kantone selbst.
Die gewichtige Unterstützung der Kantone bildet nun für die anstehende Diskussion auf Bundesebene ein wichtiges Fundament. Der Präsident der VDK, Regierungsrat Andreas Rickenbacher (BE), sprach seinerseits von einem wichtigen und positiven Generationenprojekt für die gesamte Schweiz. Gerade in einer Zeit, in der viel Verunsicherung herrscht, was die staatlichen Rahmenbedingungen angeht, sei ein solches zukunftsgerichtetes Projekt wichtig.
Aus Sicht der Kantone sei es zudem wichtig, neben den nun ausgewählten Projekten die noch pendenten einem fairen Nachverfahren zu unterziehen. Es brauche mehr Projekte mit noch mehr Kompetenzfeldern, damit der Nationale Innovationspark auch betrieblichen Erfolg haben wird, so die Überzeugung des Berner Volkswirtschaftsdirektors.
Neues Zulassungssystem für Zuwanderung
Neben dem Innovationspark diskutierten die für die Volkswirtschaft zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungsräte die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, die am 9. Februar 2014 durch das Schweizer Stimmvolk angenommen wurde.
Die VDK hat unter der Leitung von Regierungsrat Benedikt Würth (SG) für die Kantone ein neues Zulassungssystem entworfen, das einen stark föderalen Ansatz verfolgt und den Kantonen bei der Umsetzung eine zentrale Rolle zuhält. Das Konzept wurde bereits an der Sitzung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 20. Juni 2014 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Als Nächstes geht es aus Sicht der VDK darum, das vom Bundesrat verabschiedete Konzept bis Ende August kritisch zu würdigen. Dies wird wiederum unter fachlicher Leitung der VDK zuhanden der Kantonsregierungen erfolgen.
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