Nachrichten aus Eiken: Gemeindetermine 2012 \ Erschliessungsplan Kaltenbrunnen West \ Geschichtliche Spuren "im Tal"
Gemeindetermine 2012 Der Gemeinderat hat folgende Termine festgelegt, für welche wir die Betroffenen um die Reservation bitten. Persönliche Einladungen mit allen Details werden zur gegebenen Zeit zugestellt.
Gemeindeversammlungen jeweils am Freitag, 22.6. und 30.11.2012
Polit-Gespräch mit Ortspartei-Vorständen und gewählten Kommissionsmitgliedern: Dienstag, 12.6.2012, und Montag, 12.11.2012
Landwirtschafts-Gipfel mit den Eiker Landbewirtschaftern am Montag, 26.3.2012
Jungbürgerfeier Jahrgang 1994 am Freitag, 11.5.2012
Eiker Tag (Waldbereisung, Natur- und Heimattag, Neuzuzügertreffen) am Samstag, 30.6.2012
Bundesfeier am Mittwoch, 1.8.2012
Erschliessungsplan Kaltenbrunnen West; Beschlussfassung Der Gemeinderat Eiken hat am 16. Januar 2012 in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage den Erschliessungsplan Kaltenbrunnen West zum Beschluss erhoben. Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstr. 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau (3.2.2012) zu laufen. Bei der Berechnung der Beschwerdefrist wird der Tag der Publikation nicht mitgezählt. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Vertreterin bzw. einem Vertreter zu verfassen, welche/r die Voraussetzungen gemäss § 14 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) erfüllt. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist anzugeben, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Der Beschluss über die Abweisung einer einzigen verbliebenen Einsprache und die Planfestsetzung samt der einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei Eiken eingesehen werden. Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans Kaltenbrunnen West wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG). Gemeinderat Eiken
Geschichtliche Spuren "im Tal"; Voranzeige Bei seinen vertieften Nachforschungen rund um die Mühle mit Mühlegarten und Mühleweiher hat Kurt Villinger, Meilen ZH, ein direkter Nachfahre der Müller-Dynastie Villinger, interessante Zeitzeugen im Eiker "Tal" entdeckt. Zusammen mit Hans Grether, ein Sohn des letzten Müllers in Eiken, berichtet er über seine Feststellungen, bodenkundlichen und frühgeschichtlichen Abklärungen und Nachforschungen. Führungen sind jeweils an den Samstagen vom 25. Februar und 3. März 2012 vorgesehen. Je nach Interesse finden weitere Führungen am 10. und 17. März 2012 statt. Ausgangspunkt der Führungen ist jeweils der Kirchenplatz Eiken vor dem Pfarreizentrum um 09:30 Uhr. Die Flurbegehung ins "Tal" nimmt gut 1 ½ Std. in Anspruch. Der Rundgang wird mit einem kleinen Imbiss und der Möglichkeit des Wissens- und Erfahrungsaustauschs abgeschlossen. Gutes Schuhwerk und wenn nötig Wetterschutz sind unerlässlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt. Jugendliche und Kinder sind willkommen. Anmeldungen nimmt die Gemeindekanzlei Eiken bis 10.2.2012 entgegen (info@eiken.ch oder 062 865 35 00, siehe auch www.eiken.ch/Aktuell). Die Anlässe stehen unter dem Patronat der Ortsbürgerkommission Eiken. Diese heisst die Eiker Bevölkerung zu den interessanten Anlässen herzlich willkommen. Ortsbürgerkommission und Gemeinderat Eiken
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Fussball ist mehr wie „nur“ Sport, Fussball ist eine Lebenseinstellung und wohl die Mehrheit der Jugendlichen, welche in den vergangenen zwei Wochen in der Sporthalle Lindenboden in Eiken am 14. Internationalen Hallenturnier vom...
Bereits steht die 14. Austragung des Junioren Hallenturniers des FC Eiken, in der Sporthalle Lindenboden in Eiken auf dem Programm. An zwei Turnierwochenenden vom 21. / 22. und 28. / 29. Januar 2012, messen sich Junioren aus der...